Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Unlautere Geschäftspraktiken


Zalando verpflichtet sich im Anschluss an EU-Maßnahmen zur Bereitstellung klarerer Informationen für Verbraucher
Die Europäische Union ist auch dabei, ihren Rechtsrahmen für irreführende Umweltaussagen zu verschärfen



Nach einem Dialog mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Zalando verpflichtet, irreführende Nachhaltigkeitskennzeichen und Nachhaltigkeitssymbole zu entfernen, die neben den auf seiner Plattform angebotenen Produkten angezeigt werden. Solche Angaben können die Verbraucher über die Umwelteigenschaften der Produkte irreführen. Ab dem 15. April 2024 werden die Symbole nicht mehr erscheinen. Stattdessen wird Zalando klare Informationen über die Umweltvorteile von Produkten, etwa über den Prozentsatz der verwendeten recycelten Materialien, bereitstellen.

Im Einzelnen verpflichtete sich Zalando,
>> das ursprünglich verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen von allen Webseiten zu entfernen;
>> alle irreführenden Umweltsymbole, die neben Produkten angezeigt wurden (beispielsweise Blätter oder Bäume), zu entfernen;
>> den Begriff "Nachhaltigkeit" oder andere ungerechtfertigte Begriffe, die auf einen Umweltvorteil und/oder ethischen Pluspunkt hinweisen, nicht mehr zu verwenden. Zalando wird klare Informationen über das spezifische Produkt bereitstellen, beispielsweise über den prozentualen Anteil der verwendeten recycelten Materialien;
>> die Symbole und den Begriff "Nachhaltigkeit" auch aus dem Filter zu entfernen und es den Verbrauchern zu ermöglichen, Produkte auf der Grundlage spezifischer Produktqualitäten zu filtern und auszuwählen;
>> auf der Seite zu den Produktdetails klare und konkrete Angaben zu Umweltvorteilen und/oder ethischen Pluspunkten des Produkts zu machen;
>> die "Nachhaltigkeitsseite" durch Einführung von zwei neuen Webseiten zu überarbeiten: eine mit weiteren Informationen über die Produktstandards und eine mit Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Ansätze und Strategien von Zalando;
>> sicherzustellen, dass seine Umweltaussagen auf Aspekten beruhen, die für die Umwelt von Bedeutung sind.

Nächste Schritte
Zalando wird einen Bericht über die Umsetzung der Verpflichtungen vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) bewerten, wie Zalando die Verpflichtungen umgesetzt hat, und erforderlichenfalls die Einhaltung durchsetzen, indem es beispielsweise Geldbußen verhängt oder Inhalte entfernt.

Hintergrund
Nach EU-Recht müssen Unternehmen den Verbrauchern wahrheitsgetreue Informationen bereitstellen und dürfen die Verbraucher nicht irreführen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen. Die EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ermöglichen es den nationalen Durchsetzungsbehörden, ein breites Spektrum unlauterer Geschäftspraktiken einzudämmen.

Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. Damit diese Behörden grenzüberschreitende Fragen angehen können, werden ihre Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert. Das CPC-Netz, das von der Europäischen Kommission koordiniert und von vier Behörden aus Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden geleitet wird, hat im April 2022 eine koordinierte Maßnahme mit Zalando eingeleitet.

Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Dank der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie über ein gemeinsames Instrumentarium mit umfassenden Befugnissen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell und koordiniert gegen unredliche Unternehmen vorzugehen. Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union bestehende Instrumente des EU-Verbraucherrechts geändert, indem die Transparenz für die Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen weiter erhöht wurde.

Die Europäische Union ist auch dabei, ihren Rechtsrahmen für irreführende Umweltaussagen zu verschärfen. Konkret hat die Kommission zwei Vorschläge unterbreitet: Zum einen hat sie die Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel vorgeschlagen, die vom Europäischen Parlament im Januar und vom Rat im Februar angenommen wurde. Mit den neuen Vorschriften werden die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher geändert, um sicherzustellen, dass die Verbraucher vor dem Kauf angemessene Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts erhalten. Zum anderen hat die Kommission eine Richtlinie zur Belegung von Umweltaussagen vorgeschlagen, die es den Verbrauchern erleichtern soll, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen, und Unternehmen daran hindern soll, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen des EU-Verbraucherrechts wurden in der neuen Verbraucheragenda und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die Überarbeitungen zielen darauf ab, die Änderungen des Verbraucherverhaltens zu unterstützen, die erforderlich sind, um die Klima- und Umweltziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen, indem sichergestellt wird, dass die Verbraucher vor Geschäftspraktiken geschützt werden, die sie daran hindern, nachhaltiger einzukaufen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 15.05.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen