Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Transaktion mit Schuldverschreibungen der EU


Europäische Kommission wickelt erste Transaktion über den neuen auf dem Eurosystem basierenden Dienst für Emissionen der EU ab
Die Einführung des EIS soll dazu beitragen, die bestmöglichen Anleihebedingungen für EU-Wertpapiere zu schaffen



Die Europäische Kommission, die im Namen der EU und von Euratom Schuldverschreibungen begibt, hat in ihrer ersten Auktion des Jahres von EU-Bills weitere 2,2 Mrd. EUR über kurzfristige EU-Bills mobilisiert. Die Transaktion bestand aus zwei Tranchen, wobei über neue sechsmonatige EU-Bills mit Fälligkeit im Juli 2024 1,3 Mrd. EUR und im Rahmen einer Folgeemission der im April 2024 fälligen dreimonatigen EU-Bill 0,9 Mrd. EUR aufgenommen wurden.

Bei der Auktion handelte es sich um die erste Transaktion mit Schuldverschreibungen der EU, bei der der eigens eingerichtete Dienst für Emissionen der EU (EIS) für die Nachhandelsabwicklung genutzt wurde. Die im Zuge der Auktion von sechsmonatigen EU-Bills begebenen Wertpapiere werden bei der Belgischen Nationalbank registriert, die als Zentralverwahrerin (CSD) für alle nach dem 1. Januar 2024 neu begebenen EU-Bonds und -Bills fungieren wird. Die Europäische Zentralbank (EZB) fungiert als Zahlstelle für die EU in Bezug auf alle Zahlungsströme, die sich aus diesen Transaktionen ergeben.

Die Einführung des EIS soll dazu beitragen, die bestmöglichen Anleihebedingungen für EU-Wertpapiere zu schaffen, indem die Abwicklungsinfrastruktur für EU-Schuldverschreibungen an diejenige von großen (staatlichen) EU-Emittenten angeglichen wird, die von den nationalen Zentralbanken als Fiskalagenten unterstützt werden. Dadurch werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zentralverwahrer und für alle mit EU-Anleihen handelnden Anleger geschaffen. Der EIS bietet auch die direkte Abwicklung von EU-Bills und -Bonds in TARGET-2-Securities (T2S) an und erleichtert den Geschäftspartnern die Verwendung von EU-Schuldverschreibungen als Sicherheiten bei Zentralbanken.

Die Einführung des EIS folgt auf die Einführung von Notierungsregelungen auf elektronischen Handelsplattformen Ende 2023 und stellt einen weiteren Schritt in der Entwicklung der EU als einer der größten Emittenten von auf Euro lautenden Wertpapieren dar.

Der EIS wird für die Abwicklung aller neuen EU-Schuldverschreibungen (d. h. EU-Bonds und EU-Bills mit neuen ISIN) verwendet, die von der Europäischen Union und Euratom begeben werden. Für EU-Schuldverschreibungen, die erstmals vor Januar 2024 begeben wurden, gelten weiterhin die Regelungen zur Nachhandelsabwicklung der Europäischen Kommission, die vor Einführung des EIS galten, d. h. Clearstream Luxemburg fungiert als Zentralverwahrer und BNP Paribas Luxemburg als Abwicklungsbank. Somit werden das bisherige Abwicklungssystem und das EIS-Abwicklungssystem nebeneinander bestehen.

Die Auktion ist Teil des regulären Emissionsprogramms der Europäischen Kommission für EU-Bills. Eine vollständige Übersicht über alle bislang ausgeführten Transaktionen ist online verfügbar. Einen vollständigen Überblick über das EU-Finanzierungsprogramm für das 1. Halbjahr 2024 findet sich auch im EU-Finanzierungsplan H1 2024.

Hintergrund
Die Kommission nimmt im Namen der Europäischen Union und von Euratom Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an EU-Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Ab Januar 2024 werden alle neuen EU- und Euratom-Schuldverschreibungen über den EIS begeben. Der EIS ist eine neue Infrastruktur für die Abwicklung von Primärmarktemissionen und den Erstvertrieb von EU-Schuldverschreibungen. Er bietet die direkte Abwicklung von EU-Bills und EU-Bonds in TARGET-2-Securities (T2S) sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle (internationalen) Zentralverwahrer und für alle Anleger, die mit EU-Anleihen handeln.

Im Rahmen des EIS wird die Europäische Kommission EU-Schuldverschreibungen bei der Belgischen Nationalbank hinterlegen, die die Rolle des Emittenten-Zentralverwahrers übernimmt und das Wertpapierabwicklungssystem der Nationalbank Belgiens (NBB-SSS) nutzt. Nur andere (internationale) Zentralverwahrer als das NBB-SSS können auf Investorenseite als Zentralverwahrer fungieren und EU- oder Euratom-Schuldverschreibungen direkt auf ihren Depotkonten im NBB-SSS halten. Jeder interessierte (internationale) EU-Zentralverwahrer, der Zentralverwahrer auf Investorenseite werden möchte, kann dem NBB-SSS diskriminierungsfrei beitreten.

Teilnehmer der an T2S angebundenen (internationalen) Zentralverwahrer auf Investorenseite können Primär- und Sekundärmarktgeschäfte direkt in T2S abwickeln. Die Teilnehmer (internationaler) Zentralverwahrer auf Investorenseite, die nicht an T2S angebunden sind, können Primär- und Sekundärmarkttransaktionen außerhalb von T2S über ihre Zentralverwahrer abwickeln (die als Zentralverwahrer-Teilnehmer am NBB-SSS fungieren).

Endanleger können EU-Schuldverschreibungen direkt auf Depotkonten bei (internationalen) Zentralverwahrern auf Investorenseite oder indirekt über Depotkonten von Finanzinstituten verwahren, wie dies heute der Fall ist.

Als Zahlstelle für Emissionen der EU und von Euratom stellt die EZB das T2S-Geldkonto zur Verfügung, von dem NBB-SSS Zahlungen an/von Zentralverwahrer(n) auf Investorenseite abwickelt.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 12.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen