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Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum


Digitale Rechte und Grundsätze: Kommission, Europäisches Parlament und Rat unterzeichnen europäische Erklärung
Rechte und Grundsätze als Richtschnur für den digitalen Wandel



Die Arbeit der EU an ihrer "digitalen DNA" – der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen – hat ihren Höhepunkt erreicht. Am Rande der Tagung des Europäischen Rates hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Text gemeinsam mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola und dem tschechischen Ministerpräsidenten Petr Fiala, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz vertrat, unterzeichnet.

Die von der Kommission im Januar vorgeschlagene Erklärung steht für das Engagement der EU für einen sicheren und nachhaltigen digitalen Wandel, bei dem – im Einklang mit den Grundwerten und Grundrechten der EU – die Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Erklärung zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, dass die europäischen Werte sowie die im Rechtsrahmen der EU verankerten Rechte und Freiheiten online wie offline geachtet werden müssen. Sie ist in sechs Kapitel aufgeteilt und soll als Richtschnur für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Unternehmen im Bereich der neuen Technologien dienen. Die Erklärung wird auch den Ansatz bestimmen, den die EU weltweit verfolgen wird.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Die Unterzeichnung der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen spiegelt unser gemeinsames Ziel eines digitalen Wandels wider, bei dem die Menschen an erster Stelle stehen. Die in unserer Erklärung genannten Rechte werden allen Menschen in der EU garantiert, und zwar online wie offline. Und die in der Erklärung verankerten Digitalgrundsätze werden uns bei der Arbeit an allen neuen Initiativen leiten."

Der digitale Wandel betrifft alle Aspekte des Lebens der Menschen. Er bietet Möglichkeiten für mehr persönliches Wohlergehen, Nachhaltigkeit und Wachstum, birgt aber auch Risiken, denen politische Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen.

Mit der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen will die EU die europäischen Werte sichern, indem sie
>> die Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels stellt;
>> Solidarität und Inklusion durch Konnektivität, digitale Bildung, Ausbildung und Kompetenzen, faire und gerechte Arbeitsbedingungen sowie der Zugang zu digitalen öffentlichen Online-Diensten fördert;
>> die Bedeutung der Wahlfreiheit und eines fairen digitalen Umfelds bekräftigt;
>> die Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum fördert;
>> die Sicherheit, den Schutz und die Handlungsfähigkeit im digitalen Umfeld verbessert, insbesondere bei jungen Menschen;
>> Nachhaltigkeit fördert.

Konkret stehen diese Rechte und Grundsätze für eine erschwingliche und schnelle digitale Netzanbindung überall und für alle, gut ausgestattete Klassenzimmer und digital kompetente Lehrkräfte, einen nahtlosen Zugang zu öffentlichen Diensten im Internet, ein sicheres digitales Umfeld für Kinder, die Möglichkeit, außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein, die Verfügbarkeit leicht verständlicher Informationen über die Umweltauswirkungen unserer digitalen Produkte und Kontrolle darüber, wie personenbezogenen Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden.

Hintergrund
Die Kommission legte am 9. März 2021 in der Mitteilung "Digitaler Kompass: der europäische Weg in die digitale Dekade" ihre Vision für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vor. Im September 2021 stellte die Kommission dann den "Weg in die digitale Dekade" vor, einen soliden Governance-Rahmen zur Verwirklichung dieser Digitalziele.

Im Januar 2022 schlug die Kommission die Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen vor. Die Kommission, das Parlament und der Rat erzielten im November 2022 Einvernehmen über die Erklärung. Die Erklärung ergänzt frühere Digitalinitiativen der Mitgliedstaaten wie die Erklärung von Tallinn zu elektronischen Behördendiensten, die Berliner Erklärung zur digitalen Gesellschaft und wertebasierten digitalen Verwaltung und die Erklärung von Lissabon – Digitale Demokratie mit einem Zweck.

Darüber hinaus führte die Kommission eine öffentliche Konsultation, bei der sich eine breite Unterstützung für die europäischen Digitalgrundsätze zeigte – 8 von 10 EU-Bürgerinnen und -Bürgern halten es für sinnvoll, dass die EU eine gemeinsame europäische Vision für digitale Rechte und Grundsätze aufstellt und fördert –, sowie eine Eurobarometer-Sonderumfrage durch.

Die Erklärung und die darin enthaltenen Rechte fußen auf den Verträgen und der Charta der Grundrechte. Sie baut auf bestehenden Digitalstrategien u. a. in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und Arbeitnehmerrechte sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf. Und sie ergänzt die europäische Säule sozialer Rechte.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 08.03.23



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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