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Stärker integriertes Überwachungssystem


Europäische Gesundheitsunion: Der neue EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit steht
Um in Krisenzeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit wirksam und einsatzfähig zu sein, ermöglicht die Notlagen-Rahmenverordnung die Einrichtung eines Gesundheitskrisenstabs innerhalb der HERA



Die Bausteine der Europäischen Gesundheitsunion sind offiziell gesetzt. Dies umfasst nicht nur ein stärkeres Regelwerk betreffend schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, sondern auch einen umfassenderen Auftrag für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie einen Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen. Zusammen mit dem erweiterten Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Einrichtung der Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) verfügt die EU nunmehr über die notwendigen Werkzeuge für Vorsorge und Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit.

Durch das Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften wird die Europäische Gesundheitsunion vervollständigt und ein leistungsfähiger Rechtsrahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der EU in den entscheidenden Bereichen Prävention, Vorsorge, Überwachung, Risikobewertung, Frühwarnung und Reaktion geschaffen.

Mit der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren verfügt die EU nunmehr über:
>> eine solide Vorsorgeplanung und ein stärker integriertes Überwachungssystem,
>> bessere Kapazitäten für eine genaue Risikobewertung und eine gezielte Reaktion,
>> stabile Mechanismen für die gemeinsame Auftragsvergabe für medizinische Gegenmaßnahmen,
>> die Möglichkeit, auf EU-Ebene gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung künftiger grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu ergreifen.

Ein stärkeres ECDC wird nun nicht nur Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gesundheitsgefahren aussprechen, sondern auch ein neues Exzellenznetz von EU-Referenzlaboratorien sowie eine EU-Gesundheits-Taskforce für schnelle Eingriffe im Falle eines schweren Ausbruchs einrichten.

Um in Krisenzeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit wirksam und einsatzfähig zu sein, ermöglicht die Notlagen-Rahmenverordnung die Einrichtung eines Gesundheitskrisenstabs innerhalb der HERA. Dieses Gremium wird die Bereitstellung von und den Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene rasch koordinieren. Die Verordnung ermöglicht auch die Aktivierung von FAB-Fazilitäten der EU, Notfallplänen für Forschung und Innovation und den Zugang zu Soforthilfe.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 08.03.23



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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