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Stärkung der Widerstandsfähigkeit


Die EU-Kommission ruft Mitgliedstaaten zu besserem Schutz kritischer Infrastrukturen auf
Schnellere Umsetzung der Regeln zur Resilienz kritischer Infrastrukturen und zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen



Die EU-Kommission sieht dringenden Handelsbedarf, um kritische Einrichtungen in der EU besser zu schützen. In einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten plädiert die Kommission dafür, die Anstrengungen im Bereich der Vorsorge, Reaktionsfähigkeit und internationaler Zusammenarbeit zu verstärken. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: "Der russische Angriffskrieg in der Ukraine bedroht auch die EU. Wir müssen daher sofort handeln. Ich rufe die Mitgliedstaaten auf, die Vorbereitungsarbeiten zu beschleunigen, damit die neue Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen so bald wie möglich umgesetzt und angewendet werden kann. Die Sicherheitsbedrohung ist real, und die EU wird sich und ihre Bürgerinnen und Bürger schützen. Wir sind verpflichtet, wachsam zu sein, um aktuelle und künftige Bedrohungen für unsere kritischen Infrastrukturen zu entschärfen."

Die Schlüsselelemente der Empfehlung sind: Verbesserung der Vorsorge; Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei Stresstests ihrer kritischen Infrastrukturen, beginnend mit dem Energiesektor und gefolgt von anderen Sektoren mit hohem Risiko; Erhöhung der Reaktionsfähigkeit, insbesondere durch Katastrophenschutzverfahren der EU; sinnvolle Nutzung der Satellitenüberwachungskapazitäten zur Erkennung potenzieller Bedrohungen; Stärkung der Zusammenarbeit mit der NATO und wichtigen Partnern mit Blick auf die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen.

Die EU-Kommission hat bereits im Jahr 2020 aktualisierte Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen vorgeschlagen. Mit der kürzlich verabschiedeten Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen (CER-Richtlinie) und der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2-Richtlinie) wird die EU in Kürze über einen aktualisierten und umfassenden Rechtsrahmen verfügen, um sowohl die physische als auch die Cyber-Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken.

Angesichts der sich schnell entwickelnden Bedrohungslage wurde jedoch deutlich, dass die Anwendung der neuen Vorschriften beschleunigt werden muss.

Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
Die Empfehlung sieht auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine wesentliche Koordinierungsrolle der Kommission vor, um die Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit auf die aktuellen Bedrohungen zu verbessern. Vorrang sollten die Schlüsselsektoren Energie, digitale Infrastruktur, Verkehr und Raumfahrt sowie Einrichtungen mit grenzüberschreitender Bedeutung haben.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, Stresstests für Einrichtungen durchzuführen, die kritische Infrastrukturen betreiben - angefangen mit dem Energiesektor.

Eine besondere Rolle kommt der EU bei grenzüberschreitenden Infrastrukturen zu, die die Interessen mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen.

In der Empfehlung wird auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern und Nachbarländern in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gefordert, insbesondere im Rahmen des strukturierten Dialogs zwischen der EU und der NATO über Resilienz.

Hintergrund
Kritische Einrichtungen in der EU sind oft eng vernetzt und voneinander abhängig. Das macht sie stärker und effizienter, aber auch anfälliger für Zwischenfälle. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat neue Risiken mit sich gebracht, nämlich physische Angriffe und Cyberangriffe, die oft zu einer hybriden Bedrohung kombiniert werden. Die Sabotage der Nord-Stream-Gaspipelines und andere jüngste Vorfälle haben deutlich gemacht, dass die Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen der EU bedroht ist.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 16.01.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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