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Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme


Nachhaltiger Verkehr: Einigung über Vorschriften zur Förderung intelligenter Verkehrssysteme für einen sichereren und effizienteren Verkehr
Die überarbeiteten Vorschriften zielen auch darauf ab, die Einführung kooperativer IVS (C-ITS) zu erleichtern, welche die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Straßeninfrastruktur ermöglichen, um vor unerwarteten Ereignissen wie Verkehrsstaus zu warnen



Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über einen Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2021 zur Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (IVS). Mit der überarbeiteten Rechtsvorschrift werden hochwertige und aktuelle Daten für Dienste wie multimodale Reiseplaner und Navigationsdienste zur Verfügung gestellt. Intelligentere und interoperable Verkehrssysteme ermöglichen ein effizienteres Verkehrs- und Mobilitätsmanagement über alle Verkehrsträger hinweg und erlauben es den Nutzern, die nachhaltigsten Verkehrsträger besser miteinander zu kombinieren.

Mit der vereinbarten Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme wird deren Anwendungsbereich erweitert, um neuen Diensten Rechnung zu tragen. Dies betrifft z. B. multimodale Informations-, Buchungs- und Ticketausstellungsdienste (z. B. Apps zur Ermittlung und Buchung von Reisen, die öffentliche Verkehrsmittel, Car- und Bike-Sharing kombinieren), die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur sowie die automatisierte Mobilität.

Indem ein höheres Maß an Digitalisierung von Prozessen angestrebt wird, setzen die neuen Vorschriften nicht nur Ziele für die Digitalisierung wichtiger Informationen, wie z. B. über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenbauarbeiten und multimodale Zugangspunkte, sondern auch für die Bereitstellung wesentlicher Dienste wie Informationen über die Straßenverkehrssicherheit. Zu den Vorteilen für die Verkehrsnutzer zählen Informationen in Echtzeit und digitale, intelligente Straßeninfrastruktur sowie präzisere intelligente Geschwindigkeitsassistenten.

Die überarbeiteten Vorschriften zielen auch darauf ab, die Einführung kooperativer IVS (C-ITS) zu erleichtern, welche die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Straßeninfrastruktur ermöglichen, um vor unerwarteten Ereignissen wie Verkehrsstaus zu warnen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sorgt die Einigung für Vertrauenswürdigkeit bei allen mit C-ITS ausgestatteten Fahrzeugen und C-ITS-Straßeninfrastruktur in der gesamten Union.

Die Einigung ist außerdem ein Meilenstein auf dem Weg zum Ziel einer vernetzten und automatisierten multimodalen Mobilität, wie es in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorgesehen ist.

Hintergrund
Die Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (IVS) ist seit 2010 das Instrument der EU, um die koordinierte Einführung intelligenter Mobilitätssysteme in der gesamten EU auf der Grundlage europäischer Spezifikationen und Normen sicherzustellen.

Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, mit der in der EU bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die EU verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent senken. Die Digitalisierung ist ein unverzichtbarer Motor für die Modernisierung des gesamten Verkehrssystems, wodurch es nahtlos und effizienter wird. Europa muss sich gerade auch die Digitalisierung und Automatisierung zunutze machen, um die technische Sicherheit, die Gefahrenabwehr, die Zuverlässigkeit und den Komfort im Bereich der Mobilität zu erhöhen – und damit seine Spitzenposition bei der Herstellung von Verkehrsmitteln und bei der Erbringung von Verkehrsdienstleistungen zu festigen und seine globale Wettbewerbsfähigkeit durch effiziente und widerstandsfähige Logistikketten zu stärken. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 04.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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