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Resilienterer EU-Energiebinnenmarkt


Europäische Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten und resilienteren Energiemarkt vor
Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt




Die Europäische Kommission hat die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen. Es handelt sich dabei um grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben, die wichtig für den Aufbau eines stärker integrierten und resilienteren EU-Energiebinnenmarkts und die Verwirklichung unserer Energie- und Klimaziele sind. Diese fünfte PCI-Liste umfasst 98 Vorhaben: 67 Vorhaben im Bereich Stromübertragung und -speicherung, 20 im Bereich Gas, sechs Vorhaben für Kohlendioxidnetze und fünf Vorhaben im Bereich der intelligenten Netze. Alle Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterliegen gestrafften Genehmigungs- und Regulierungsverfahren und kommen für eine finanzielle Unterstützung aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) der EU in Betracht.

Die 67 Stromübertragungs- und -speichervorhaben auf der PCI-Liste werden einen wichtigen Beitrag zu dem im Rahmen des europäischen Grünen Deals angehobenen Ziel für erneuerbare Energien leisten, während fünf Vorhaben für intelligente Netze die Effizienz der Netze steigern, die grenzüberschreitende Datenkoordinierung verbessern und für ein sichereres Netzmanagement sorgen werden.

Im Rahmen des Vorschlags werden keine neuen Gasinfrastrukturvorhaben unterstützt. Bei den wenigen ausgewählten Gasvorhaben, die bereits auf der vierten PCI-Liste aufgeführt waren, handelt es sich um Vorhaben, die notwendig sind, um die Versorgungssicherheit für alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Eine verstärkte Nachhaltigkeitsprüfung hat dazu geführt, dass eine Reihe von Vorhaben im Bereich Gas von der Liste gestrichen wurde.

Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt. Im Dezember 2020 schlug die Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vor, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.

Nächste Schritte
Nach seiner Annahme durch die Kommission wird der delegierte Rechtsakt mit der fünften PCI-Liste dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Beide haben zwei Monate Zeit, um die Liste anzunehmen oder abzulehnen – ein Verfahren, das erforderlichenfalls um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften haben sie keine Möglichkeit, den Entwurf der Liste zu ändern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 18.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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