Recycling von Schiffen unter EU-Flagge
Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission konsultiert zur Schiffsrecyclingverordnung
Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Rechtsrahmen für das Recycling von Schiffen unter EU-Flagge eingeleitet. Dabei werden eine Vielzahl von Akteuren befragt, etwa Schiffseigner, Verwertungsunternehmen, die Industrie, nationale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Bürger. Ziel ist es eine Bewertung verschiedener Aspekte: Wie gut wurde die Verordnung angewandt und wie hat sie sich bisher ausgewirkt? Wie gut trägt sie zu den allgemeinen politischen Zielen des Europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bei? Gibt es Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung?
Die eingegangenen Rückmeldungen werden in die laufende Bewertung der (seit 2013 geltenden) EU-Schiffsrecyclingverordnung einfließen. Die öffentliche Online-Konsultation läuft bis zum 7. Juni 2023.
Die meisten Schiffe werden aus Materialien gebaut, die sich für das Recycling eignen. Beim Abwracken von Schiffen werden Stahl, andere Schrottmetalle und verschiedene Arten von Ausrüstungen verfügbar und können weiterverwendet werden. Viele Schiffe werden jedoch außerhalb der EU abgewrackt, und zwar unter Bedingungen, die häufig für die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Umwelt schädlich sind.
Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt und darauf abzielt, die negativen Auswirkungen des Recyclings von Schiffen unter EU-Flagge deutlich zu verringern. Die Bewertung soll Anfang 2024 abgeschlossen sein. Je nach Ergebnis könnte die Kommission einen Prozess zur Überarbeitung der Verordnung einleiten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.