Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Energieeffizienz-Vorgabe


Europäischer Grüner Deal: Gesetze zu Energieeffizienz, Seeverkehrsemissionen und Lade-Infrastruktur
Neues Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und Fokus auf Energiearmut



Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sowie der Verordnungen für umweltfreundliche Kraftstoffe für die Schifffahrt und zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für das Laden von E-Autos und der Betankung mit anderen alternativen Kraftstoffen. Sie sind Teil des Pakets "Fit for 55", mit dem die Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Bis 2050 will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

EU- Energiekommissarin Kadri Simson sagte zur Verabschiedung der neuen Energieeffizienz-Vorgaben: "Unsere verstärkten Maßnahmen zur Energieeffizienz werden die Energiewende beschleunigen. Die Versorgungssicherheit der EU wird gestärkt, und unsere Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen wird im Einklang mit dem REPowerEU-Plan weiter sinken."

Rat und Parlament hatten sich darauf geeinigt, den Endenergieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 zu senken. Die jährliche Energieeinsparverpflichtung auf nationaler Ebene wird fast verdoppelt: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr.

Die aktualisierte Richtlinie legt auch einen stärkeren Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Energiearmut und die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie umfasst eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Energieeffizienz insbesondere für schutzbedürftige Kunden, einkommensschwache Haushalte und Personen im sozialen Wohnungsbau vorrangig zu verbessern.

FuelEU Maritime – Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt
Die "FuelEU Maritime"-Verordnung wird sicherstellen, dass die Treibhausgasintensität der vom Schifffahrtssektor verwendeten Kraftstoffe im Laufe der Zeit schrittweise um 2 Prozent im Jahr 2025 und um bis zu 80 Prozent bis 2050 gesenkt wird. Sie wird die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und Energien fördern und so die Senkung der Treibhausgasemissionen im Schifffahrtssektor unterstützen.

Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)
Gemäß der neuen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) müssen ab 2025 auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes alle 60 Kilometer Ladestationen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für Lkw errichtet werden. Darüber hinaus müssen für das Aufladen über Nacht Ladestationen an sicheren und gesicherten Parkplätzen installiert werden, ferner Ladestationen für Lieferfahrzeuge an städtischen Knoten. Sie enthält zudem verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Die neue Verordnung ebnet auch den Weg, um das Aufladen und Betanken benutzerfreundlich zu machen und sorgt für vollständige Preistransparenz, einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf die Zahlungsoptionen und kohärente Kundeninformationen in der gesamten EU. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 13.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen