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Entscheidungen über Geld treffen können


Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage zeigen geringe Finanzkompetenz der Europäer
Ziel der Strategie ist es, Kleinanleger in die Lage zu versetzen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und sicherzustellen, dass sie fair und angemessen geschützt werden



Die Finanzkompetenz der Europäerinnen und Europäer ist gering. Das zeigen die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Nur 18 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger verfügen demnach über ein hohes Maß an Finanzwissen, 64 Prozent über ein mittleres und 8 Prozent über ein niedriges Niveau. Nur in den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Slowenien erreicht mehr als ein Viertel der Befragten eine hohe Finanzkompetenz. In Deutschland sind es 24 Prozent. "Diese erste EU-Erhebung zur Finanzkompetenz ist ein Weckruf für uns und die Mitgliedstaaten: Gemeinsam müssen wir mehr tun, um das Niveau der Finanzkompetenz in der EU zu verbessern", sagte Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion.

Sie sagte weiter: "Es liegt im Interesse aller, den Menschen das Vertrauen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um fundierte Entscheidungen über ihr Geld treffen zu können. Sie wirkt sich positiv auf das persönliche und finanzielle Wohlergehen der Menschen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Einkommensschocks aus. Sie trägt auch zur Verwirklichung der Ziele der Kapitalmarktunion bei, indem sie die Menschen in die Lage versetzt, die Vorteile und Risiken von Investitionen zu verstehen und Vertrauen in die Kapitalmärkte aufzubauen. Diese Eurobarometer-Umfrage ist ein wichtiger Beitrag zu unserem Verständnis der Finanzkompetenz in der EU und wird uns dabei helfen, unsere Anstrengungen auf die Bereiche auszurichten, in denen sie am dringendsten benötigt werden."

Strategie für Kleinanleger
In einem Gastbeitrag in der Zeitung "Die Welt" ordnet Kommissarin McGuinness die Ergebnisse ein: "Das wiederum bedeutet, dass die Menschen nicht das meiste aus ihrem hart verdienten Geld herausholen." Im Gastbeitrag verweist sie auf die Strategie zu Investitionen von Kleinanlegern, die die EU-Kommission im Mai vorgelegt hatte. Hier werde auch der Verbraucherschutz gestärkt, z.B. durch strengere Regeln für Provisionszahlungen.

Ziel der Strategie ist es, Kleinanleger in die Lage zu versetzen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und sicherzustellen, dass sie fair und angemessen geschützt werden. Dies wird das Vertrauen von Kleinanlegern stärken, um sicher in ihre Zukunft zu investieren und die Vorteile der Kapitalmarktunion der EU voll auszuschöpfen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lernmaßnahmen zu fördern, die die Vermittlung von Finanzwissen der Verbraucher in Bezug auf "verantwortungsvolle Investitionen" unterstützen.

Aktionsplan für die Kapitalmarktunion
Die Strategie ist Teil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion, der im September 2020 vorgelegt wurde. Dort bekräftigte die Kommission, dass solide Finanzkompetenz im Mittelpunkt des finanziellen Wohlergehens der Menschen steht. Im Anschluss daran haben die Kommission und die OECD im Januar 2022 gemeinsam einen Finanzkompetenzrahmen für Erwachsene entwickelt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 14.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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