Nettokosten der annullierten Messe
EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe für Messeveranstalter
Die Maßnahme steht Organisatoren aller Größen offen, die in Deutschland tätig sind
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 150 Mio. Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Veranstalter von Messen und Ausstellungen in der Corona-Krise unterstützt werden sollen. Ziel der Regelung ist es, sie für die Kosten für die Organisation solcher Veranstaltungen zu entschädigen, die zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 stattfinden sollen, falls sie aufgrund von Corona-Maßnahmen annulliert werden müssen.
Die Maßnahme steht Organisatoren aller Größen offen, die in Deutschland tätig sind. Der Ausgleich beschränkt sich auf die tatsächlichen Nettokosten der annullierten Messe oder Ausstellung, d. h. die Kosten abzüglich der aus Versicherungen oder aus anderen Quellen stammenden Beträge, einschließlich Subventionen. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen in Höhe von bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten gewährt.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung mit Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang steht. Die Regelung wird insbesondere i) Schäden ausgleichen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus und den von Deutschland ergriffenen restriktiven Maßnahmen stehen, und ii) der vorgesehene Ausgleich wird nicht über das zur Beseitigung des Schadens erforderliche Maß hinausgehen.
Daher kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.64720 zugänglich gemacht. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 12.10.21
Newsletterlauf: 13.01.22
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.