Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit


Titandioxid soll als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 verboten werden
Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit



Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Titandioxid wird als Farbstoff in einer Reihe von Produkten wie Kaugummi, Gebäck, Nahrungsergänzungsmitteln, Suppen und Brühen verwendet. "Die Sicherheit unserer Lebensmittel und die Gesundheit unserer Verbraucher sind nicht verhandelbar. Heute handeln wir entschlossen und auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse mit unseren Mitgliedstaaten, um das Risiko einer in Lebensmitteln verwendeten Chemikalie zu beseitigen", so Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Dieses kommt zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

Das ist insbesondere so, weil Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität, also der Fähigkeit von chemischen Substanzen, genetisches Zellmaterial zu verändern, nicht ausgeschlossen werden können. Der Rat und das Europäische Parlament haben bis Ende des Jahres Zeit, um Einspruch zu erheben. Ansonsten wird der Text Anfang 2022 in Kraft treten. Dann beginnt eine sechsmonatige Auslaufphase, nach der ein vollständiges Verbot für Lebensmittel gelten wird. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 12.10.21
Newsletterlauf: 13.01.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen