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Kennzeichnung des Energieverbrauchs


Energielabel für Handy und Tablets vorgeschlagen
Es ist das erste Mal, dass ein in der EU auf den Markt gebrachtes Produkt eine Bewertung der Reparaturfähigkeit aufweisen muss



Bei Handys und Tablets soll in Zukunft schon beim Kauf deutlich zu sehen sein, wie reparaturfreundlich und energieeffizient sie sind. Der Vorschlag der EU-Kommission soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, beim Kauf fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Außerdem das Europäische Parlament und der Rat haben neue Regeln angenommen, die die Energieeffizienz, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit dieser Geräte verbessern.

"Ihr Telefon sollte länger als nur zwei oder drei Jahre halten. Und wenn es in der Zwischenzeit beschädigt wird, sollte es leicht zu reparieren sein", sagte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. "Allzu oft verlieren Smartphones ihre Funktionstüchtigkeit, weil der Akku nachlässt oder weil Software-Updates ältere Modelle überflüssig machen. Diese Vorschläge sorgen für eine längere Lebensdauer Ihres Telefons und machen die nachhaltige Wahl zur einfachen Wahl."

Kennzeichnung des Energieverbrauchs
Nach der vorgeschlagenen Verordnung müssen Smartphones und Tablets, die in der EU auf den Markt gebracht werden, Informationen über ihre Energieeffizienz, die Langlebigkeit des Akkus, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen aufweisen. Es ist das erste Mal, dass ein in der EU auf den Markt gebrachtes Produkt eine Bewertung der Reparaturfähigkeit aufweisen muss. Dies wird den Verbrauchern in der EU helfen, fundiertere und nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen und einen nachhaltigen Konsum zu fördern.

Für die neuen Produkte werden die bestehenden und bekannten EU-Energieetiketten der Skala A-G verwendet. Die EU-weite Datenbank European Product Registry for Energy Labels (EPREL) wird zusätzliche Informationen über das Produkt liefern.

Ökodesign-Verordnung
Darüber hinaus legt die neu verabschiedete Ökodesign-Verordnung Mindestanforderungen für Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden, etwa:

>> Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer, Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung von ausreichend haltbaren Batterien. Die Akkus sollten mindestens 800 Lade- und Entladezyklen aushalten und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
>> Vorschriften für die Demontage und Reparatur, einschließlich der Verpflichtung der Hersteller, den Reparaturbetrieben wichtige Ersatzteile innerhalb von 5-10 Arbeitstagen und bis zu sieben Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells auf dem EU-Markt zur Verfügung zu stellen.
>> Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für längere Zeiträume: mindestens 5 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts.
>> Nichtdiskriminierender Zugang für professionelle Werkstätten zu jeglicher Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird.

Hintergrund
Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 soll dafür sorgen, dass Produkte langlebiger, reparierbar und leichter aufrüstbar werden. Die Initiative für zirkuläre Elektronik sieht insbesondere Regulierungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie für Elektronik- und IKT-Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Laptops vor, damit diese Geräte auf Energieeffizienz und Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit, Wartung, Wiederverwendung und Recycling ausgelegt sind.

Die Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik hilft Unternehmen, Bürgern und Regierungen, zum Übergang zu sauberer Energie beizutragen, die Energieeffizienzziele der EU zu erreichen, die Treibhausgasemissionen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Sie schaffen Geschäftsmöglichkeiten und erhöhen die Widerstandsfähigkeit, indem sie harmonisierte Regeln für energiebezogene Produkte festlegen. Dazu gehören insbesondere Haushaltsgeräte mittlerer und großer Größe wie Waschmaschinen und Kühlschränke sowie Business-to-Business-Produkte wie Unternehmensserver und Lüftungsanlagen. Diese Maßnahmen fördern auch die Nachfrage und das Angebot nachhaltigerer Produkte und senken gleichzeitig die Kosten für den Endverbraucher erheblich; Schätzungen zufolge können die Verbraucher dank dieser Maßnahmen bis 2020 über 63 Milliarden Euro einsparen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.06.23
Newsletterlauf: 28.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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