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International anerkannte Prüfmethoden


Sicherheitstests von Chemikalien: EU-Kommission beschließt neue Verfahren ohne Tierversuche
REACH-Compliance verlangt von der Industrie die sichere Herstellung, Einfuhr und Verwendung von Chemikalien




Die EU-Kommission hat rund einhundert neue und aktualisierte Methoden für Sicherheitstests von Chemikalien in der EU angenommen. Bei den meisten dieser Methoden gibt es keine Tierversuche mehr. Chemikalien Lagerraum: In der EU müssen Tierversuche entsprechend der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) zugunsten von Alternativmethoden vermieden werden. Testmethoden, bei denen Tiere verwendet werden, dürfen nur als letztes Mittel und nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt werden.

Mit den neuen Vorschriften werden in REACH direkt auf international anerkannte Prüfmethoden verwiesen, wodurch langwierige Verfahren vermieden werden. Damit kommt die EU-Kommission der Forderung nach, die Einführung von Alternativen ohne Tierversuche zu beschleunigen. Es wird auch dazu beitragen, das Ziel der EU zu erreichen, die Verwendung von Tieren für regulatorische Tests schrittweise abzuschaffen.

Hintergrund
REACH verlangt von der Industrie die sichere Herstellung, Einfuhr und Verwendung von Chemikalien. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen ausreichende Informationen über gefährliche Chemikalien zur Verfügung stehen. In einigen Fällen erfordert die Beschaffung dieser Informationen immer noch den Einsatz von Labortieren. Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien, wie z. B. die Beeinträchtigung des Hormonsystems, können mit den derzeit verfügbaren tierversuchsfreien Methoden nicht ausreichend bestimmt werden. Wenn man sich ausschließlich auf solche Methoden verlässt, können die potenziell gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien, die für Mensch und Umwelt schädlich sein können, unterschätzt werden.

Die Europäische Kommission ist bestrebt, die Verwendung von Tieren zu Testzwecken zu reduzieren und letztendlich zu ersetzen. REACH verlangt daher von den Unternehmen, Daten weiterzugeben und so unnötige Tierversuche zu vermeiden. Diejenigen, die Versuche durchführen wollen, müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur anmelden und dann vor der Durchführung eine Genehmigung einholen. Unter REACH müssen Tierversuche zugunsten von Alternativmethoden vermieden werden, und die Antragsteller dürfen Tierversuche nur als letztes Mittel durchführen.

Über die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation wurden in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als 1 Milliarde Euro für die Unterstützung von über 300 Projekten zur Entwicklung einer Vielzahl von für den Menschen relevanten Methoden und Strategien ohne Tierversuche bereitgestellt. Einige dieser Instrumente werden inzwischen auch für regulatorische Zwecke eingesetzt. Die weitere Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen wird im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe, das von 2021 bis 2027 läuft, vorangetrieben. Im Jahr 2022 wurden mehr als 200 Millionen Euro für diesen Bereich bereitgestellt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 09.06.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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