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Im Einklang mit der Anti-Terror-Richtlinie


Neue Regeln in Kraft: Terroristische Inhalte müssen binnen einer Stunde aus dem Netz entfernt werden
Der größte Schaden durch terroristische Inhalte entsteht in den ersten Stunden nach ihrem Erscheinen



Terroristische Inhalte müssen ab 2022 innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden aus dem Web entfernt werden. Entsprechende EU-Vorschriften sind in Kraft. "Mit diesen bahnbrechenden neuen Regeln gehen wir gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vor und machen die Sicherheitsunion der EU zur Realität. Online-Plattformen haben dann eine Stunde Zeit, um terroristische Inhalte aus dem Netz zu nehmen und sicherzustellen, dass Anschläge wie der in Christchurch nicht dazu genutzt werden können, Bildschirme und Gedanken zu verschmutzen", so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. Die Mitgliedstaaten und Online-Plattformen haben nun ein Jahr Zeit, ihre Prozesse anzupassen. Die Verordnung gilt ab dem 7. Juni 2022.

Hier die Eckpunkte der neuen Vorschriften:
>> Die Ein-Stunden-Regel:
Der größte Schaden durch terroristische Inhalte entsteht in den ersten Stunden nach ihrem Erscheinen. Die neuen Vorschriften verpflichten Online-Plattformen, die Verbreitung solcher Inhalte so früh wie möglich zu stoppen.

>> Grenzüberschreitend geltende Entfernungsanordnungen in der EU: Entfernungsanordnungen können von jedem Mitgliedstaat an jede in der EU niedergelassene Online-Plattform gerichtet werden.

>> Definition terroristischer Inhalte im Einklang mit der geltenden Anti-Terror-Richtlinie: Ausgenommen sind Inhalte, die zu Bildungszwecken, zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken oder zu Forschungszwecken verbreitet werden. Diese Ausnahme gilt auch, wenn Inhalte zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden.

>> Beschwerdemechanismen, damit irrtümlich entfernte Inhalte möglichst schnell wiederhergestellt werden können.

>> Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und Europol, damit Entfernungsanordnungen besser nachverfolgt werden können.

>> Verpflichtungen für Diensteanbieter, proaktiv gegen den Missbrauch ihrer Dienste für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorzugehen.

>> Transparenz und Rechenschaftspflicht durch jährliche Transparenzberichte.

>> Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, Verstöße zu ahnden und das Strafmaß festzulegen, wobei Art und Größe der Plattform berücksichtigt werden sollen, damit die Strafen verhältnismäßig sind und kleine, mittlere und Kleinstunternehmen nicht übermäßig belastet oder abgestraft werden.

Hintergrund
Die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität gehört zu den Prioritäten der Kommission unter Präsidentin von der Leyen. Im Juli 2020 stellte die Europäische Kommission die EU-Strategie für die Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 vor und verpflichtete sich, den Fokus vor allem auf Bereiche zu legen, in denen die EU den Mitgliedstaaten wertvolle Hilfe leisten kann, um die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Die Agenda für die Terrorismusbekämpfung baut auf den Maßnahmen auf, die bereits ergriffen wurden, um Terroristen handlungsunfähig zu machen und die Abwehrfähigkeit gegen Angriffe zu stärken.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.06.21
Newsletterlauf: 30.08.21


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