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Governance der EFSA


Stärkung des Vertrauens in wissenschaftliche Studien über Lebensmittel: neue Vorschriften für mehr Transparenz und Unabhängigkeit
Die neuen Vorschriften werden die Transparenz der EU-Risikobewertung von Lebensmitteln erhöhen




Am 27. März 2021 trat die Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette in Kraft. Der Vorschlag der Kommission für diese Verordnung wurde 2019 im Anschluss an eine Europäische Bürgerinitiative angenommen. Das Inkrafttreten der Verordnung steht nicht nur für einen wichtigen Fortschritt bei der Modernisierung der EU-Politik zur Lebensmittelsicherheit, sondern ist auch ein großartiges Beispiel für den direkten politischen Einfluss einer Europäischen Bürgerinitiative.

Die neuen Vorschriften sollen die Transparenz der EU-Risikobewertung von Lebensmitteln erhöhen und ein breites Spektrum von Produkten abdecken, die für die Bürger von großer Bedeutung sind. Die Verordnung wird die Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorgelegten Studien stärken und den Mitgliedstaaten eine größere Rolle bei der Governance der EFSA einräumen.

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides erklärte: "Mehr Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit im Lebensmittelbereich wird das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Diese neuen Transparenzvorschriften sind eine unmittelbare Reaktion auf die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz. Wir setzen sie zu einem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Kommission im Rahmen der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" ihre feste Entschlossenheit bekräftigt hat, für mehr Nachhaltigkeit zu sorgen, damit die Art und Weise, wie wir unsere Lebensmittel erzeugen und konsumieren, nicht nur für uns, sondern auch für unseren Planeten gesund ist."

Bernard Url, der geschäftsführende Direktor der EFSA, meinte dazu: "Dies ist ein entscheidender Moment für das Lebensmittelsicherheitssystem in der EU. Die EFSA dankt den Gesetzgebern dafür, dass sie uns diese spannende Möglichkeit eröffnet hat, Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger näher an unsere Arbeit heranzuführen und von einer genaueren Überprüfung unserer Arbeitsabläufe und Arbeitspraktiken zu profitieren. In den letzten Jahren haben wir erhebliche Ressourcen bereitgestellt, um sicherzustellen, dass der Übergang zu dem neuen System so reibungslos und inklusiv wie möglich für alle unsere Interessenträger abläuft."

Mehr Transparenz
Alle eingereichten wissenschaftlichen Studien und Daten werden zu einem frühen Zeitpunkt im Risikobewertungsverfahren der EU proaktiv der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies geschieht in einem leicht zugänglichen Format in einem gesonderten Bereich der EFSA-Website – sofern es sich nicht um Informationen handelt, die berechtigterweise vertraulich zu behandeln sind.

Darüber hinaus wird die EFSA vor der Ausarbeitung ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse die Öffentlichkeit und alle anderen Beteiligten konsultieren, um festzustellen, ob weitere einschlägige wissenschaftliche Daten oder Studien verfügbar sind.

Größere Unabhängigkeit
Eine Reihe von Maßnahmen wird die Qualität, Belastbarkeit und Unabhängigkeit der von der Industrie vorgelegten Studien gewährleisten.

Wenn Studien in Auftrag gegeben wurden, um einen künftigen Antrag auf EU-weite Zulassung oder eine Meldung zu stützen, müssen die betreffenden Unternehmer und Laboratorien der EFSA diese Studien vor der Antragstellung melden. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten.

In den nächsten vier Jahren wird die Kommission außerdem Sondierungsbesuche in Laboratorien durchführen, um zu bewerten, ob diese die einschlägigen Normen für die Durchführung von Untersuchungen und Studien, die der EFSA als Teil eines Antragsverfahrens vorgelegt werden, einhalten. Diese Besuche werden es der Kommission ermöglichen, etwaige Verstöße und Schwachstellen zu ermitteln und erforderlichenfalls zu korrigieren.

In den letzten Monaten hat die EFSA ihren Partnern geholfen, die neuen Regelungen besser zu verstehen und sich darauf vorzubereiten. Sie stellte eine Reihe unterstützender Materialien wie animierte Tutorials und häufig gestellte Fragen bereit und hielt eine Reihe von Schulungen ab.

Bessere Governance
Die Mitgliedstaaten werden eine größere Rolle spielen, um die Governance und wissenschaftliche Zusammenarbeit der EFSA zu verbessern und ihre langfristige operative Tragfähigkeit zu gewährleisten.

Vertreter aller Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie der Zivilgesellschaft und von mit der Lebensmittelkette verbundenen Interessengruppen werden in die Governance der EFSA eingebunden. Sie werden ab dem 1. Juli 2022 in deren Verwaltungsrat vertreten sein.

Darüber hinaus sehen die Rechtsvorschriften eine aktivere Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Förderung der wissenschaftlichen Kapazitäten der EFSA vor, indem die besten unabhängigen Experten für die EFSA gewonnen werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 01.07.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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