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Geschmacksmusterschutz


Geistiges Eigentum: Neue Vorschriften sollen gewerbliche Muster und Modelle schneller verfügbar, billiger und berechenbarer machen
Gewerbliche Muster und Modelle: Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters




Die EU-Kommission stellt überarbeitete Vorschriften vor, durch die der Schutz gewerblicher Muster und Modelle in der gesamten EU kostengünstiger, schneller und berechenbarer wird. Ein gewerbliches Muster oder Modell stellt das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses dar, das durch seine Linien, Konturen oder Formen gekennzeichnet ist. Mit den Vorschlägen für eine überarbeitete Verordnung und Richtlinie über gewerbliche Muster und Modelle werden der bestehende Rahmen für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die parallelen nationalen Geschmacksmusterregelungen, die vor 20 Jahren geschaffen und harmonisiert wurden, modernisiert.

Die überarbeiteten Vorschriften sollen dazu beitragen, die Innovationsbedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern. Gleichzeitig wird mit den Vorschriften auch ein ausgewogenerer Ansatz für den Geschmacksmusterschutz eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass Geschmacksmuster für Ersatzteile reproduziert werden können, was den Verbrauchern mehr Auswahl bei der Reparatur komplexer Produkte wie insbesondere Autos bietet.

Die beiden Vorschläge sollen für Folgendes sorgen:

>> Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters:
Durch die neuen Vorschriften wird der Schutz des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters insbesondere für einzelne Designer und KMU leichter zugänglich, effizienter und erschwinglicher, da es einfacher wird, Geschmacksmuster in einer Anmeldung darzustellen (z. B. durch die Einreichung von Videodateien) oder mehrere Geschmacksmuster in einer Anmeldung zu kombinieren, und indem die Gebühren für die ersten zehn Jahre des Schutzes gesenkt werden.

>> Harmonisierung der Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Gestaltungssystemen: Der neue Rahmen zielt darauf ab, eine größere Komplementarität zwischen den Vorschriften zum Schutz von Mustern und Modellen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu gewährleisten, z. B. in Bezug auf Anforderungen an die Eintragung von Geschmacksmustern oder die Vereinfachung der Vorschriften für die Nichtigerklärung eingetragener Geschmacksmuster. Dies wird dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in ganz Europa zu schaffen.

>> Erlaubnis der Reproduktion von Original-Geschmacksmustern zum Zweck der Reparatur komplexer Produkte: Durch die Aufnahme einer EU-weiten "Reparaturklausel" in die Geschmacksmusterrichtlinie werden die neuen Vorschriften dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu öffnen und zu stärken. Dies ist besonders wichtig hinsichtlich der Kfz-Reparaturbranche, wo es in allen EU-Ländern rechtlich möglich sein sollte, identische Karosserieteile zur Reparatur zu reproduzieren ("must-match"-Regelung), um das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen. Die vorgeschlagene "Reparaturklausel" sollte unmittelbar nur für künftige Geschmacksmuster gelten, während Geschmacksmuster, für die bereits Schutz gewährt wurde, während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren geschützt bleiben sollten.

Hintergrund
Die Vorschläge folgen auf den im November 2020 angenommenen Aktionsplan für geistiges Eigentum, in dem die Kommission angekündigt hat, die EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz im Anschluss an die erfolgreiche Reform des EU-Markenrechts zu überarbeiten. Vorangegangen war eine umfassende Bewertung des Geschmacksmusterschutzes, die ergab, dass die Regelungen für den Geschmacksmusterschutz in der EU zwar insgesamt gut funktionieren, es jedoch Mängel gibt, die behoben werden müssen. Außerdem hatten Interessenträger, der Rat und das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, die Rechtsvorschriften über gewerbliche Muster und Modelle in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 16.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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