Gefahren des schädlichen Alkoholkonsums
Klarstellung: Kommission plant keine Schockbilder auf alkoholischen Getränken
Europa hat den weltweit höchsten Alkoholkonsum zu verzeichnen, und alkoholbedingte Krebserkrankungen sind ein großes Problem für das Gesundheitswesen in der EU
Die Europäische Kommission plant keine Schockbilder für alkoholische Getränke und hat auch keine Pläne, Wein oder Bier auf die gleiche Weise wie Tabakprodukte zu kennzeichnen. Europas Plan gegen den Krebs, den die Kommission in der vergangenen Woche vorgestellt hatte, sieht Maßnahmen vor, um besser über das mit dem Alkoholkonsum verbundene Krebsrisiko aufzuklären. Schon jetzt warnen einige Länder beispielsweise vor Alkoholkonsum während der Schwangerschaft oder beim Autofahren, oder vor übermäßigem Alkoholkonsum.
Die Kommission möchte in den kommenden Jahren mit Mitgliedstaaten und Interessengruppen diskutieren, wie Verbraucherinnen und Verbrauchern am besten mit klareren Informationen zu den gesundheitlichen Gefahren von Alkohol versorgt werden können. Konkrete Vorschläge gibt es bisher aber nicht; sie sollen bis Ende 2023 folgen.
Europa hat den weltweit höchsten Alkoholkonsum zu verzeichnen, und alkoholbedingte Krebserkrankungen sind ein großes Problem für das Gesundheitswesen in der EU. Mit einem Anteil von 29 Prozent war Krebs 2016 die häufigste Ursache alkoholbedingter Todesfälle, gefolgt von Leberzirrhose (20 Prozent) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (19 Prozent).
Dennoch ist Alkohol kaum als Risikofaktor für Krebs bekannt. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums müssten verschärft werden, kündigte die EU-Kommission in ihrer Mitteilung von vergangener Woche an. Dies sei notwendig, um alkoholbedingte Krebserkrankungen und Todesfälle zu verhindern sowie über das mit dem Alkoholkonsum verbundene Krebsrisiko aufzuklären.
Neben klareren Informationen zu den gesundheitlichen Gefahren des schädlichen Alkoholkonsums wird die Kommission auch die EU-Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Alkohol überprüfen. Ferner wird sie die EU-Steuervorschriften für den grenzüberschreitenden Erwerb von Alkoholerzeugnissen überprüfen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 06.05.21
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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