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Gefahren des schädlichen Alkoholkonsums


Klarstellung: Kommission plant keine Schockbilder auf alkoholischen Getränken
Europa hat den weltweit höchsten Alkoholkonsum zu verzeichnen, und alkoholbedingte Krebserkrankungen sind ein großes Problem für das Gesundheitswesen in der EU




Die Europäische Kommission plant keine Schockbilder für alkoholische Getränke und hat auch keine Pläne, Wein oder Bier auf die gleiche Weise wie Tabakprodukte zu kennzeichnen. Europas Plan gegen den Krebs, den die Kommission in der vergangenen Woche vorgestellt hatte, sieht Maßnahmen vor, um besser über das mit dem Alkoholkonsum verbundene Krebsrisiko aufzuklären. Schon jetzt warnen einige Länder beispielsweise vor Alkoholkonsum während der Schwangerschaft oder beim Autofahren, oder vor übermäßigem Alkoholkonsum.

Die Kommission möchte in den kommenden Jahren mit Mitgliedstaaten und Interessengruppen diskutieren, wie Verbraucherinnen und Verbrauchern am besten mit klareren Informationen zu den gesundheitlichen Gefahren von Alkohol versorgt werden können. Konkrete Vorschläge gibt es bisher aber nicht; sie sollen bis Ende 2023 folgen.

Europa hat den weltweit höchsten Alkoholkonsum zu verzeichnen, und alkoholbedingte Krebserkrankungen sind ein großes Problem für das Gesundheitswesen in der EU. Mit einem Anteil von 29 Prozent war Krebs 2016 die häufigste Ursache alkoholbedingter Todesfälle, gefolgt von Leberzirrhose (20 Prozent) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (19 Prozent).

Dennoch ist Alkohol kaum als Risikofaktor für Krebs bekannt. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums müssten verschärft werden, kündigte die EU-Kommission in ihrer Mitteilung von vergangener Woche an. Dies sei notwendig, um alkoholbedingte Krebserkrankungen und Todesfälle zu verhindern sowie über das mit dem Alkoholkonsum verbundene Krebsrisiko aufzuklären.

Neben klareren Informationen zu den gesundheitlichen Gefahren des schädlichen Alkoholkonsums wird die Kommission auch die EU-Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Alkohol überprüfen. Ferner wird sie die EU-Steuervorschriften für den grenzüberschreitenden Erwerb von Alkoholerzeugnissen überprüfen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 06.05.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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