Einhaltung der EU-Verbraucherrechte
Chinesischer Online-Marktplatz AliExpress verpflichtet sich zu EU-Verbraucherschutz
Einhaltung des Widerrufsrechts und der gesetzlichen Garantien, zum Beispiel für fehlerhafte Ware, auch durch die dort gelisteten Händler
Der chinesische Online-Marktplatz AliExpress hat sich dazu verpflichtet, seine Geschäftsbedingungen und Praktiken mit EU-Verbraucherrechten in Einklang zu bringen. Die Kommission und mehrere europäische Verbraucherorganisationen hatten zuvor die Verbraucherschutzbehörden auf eine Reihe von missbräuchlichen Klauseln und Praktiken des Online-Marktplatzes aufmerksam gemacht, der es hauptsächlich Händlern aus China ermöglicht, Waren an Verbraucher weltweit zu verkaufen. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die Zusage von AliExpress zur Einhaltung der EU-Verbraucherrechte und betonte: "Jetzt muss AliExpress seinen Worten auch Taten folgen lassen."
Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem europäischen Netzwerk der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) Zusagen von AliExpress erhalten, die Einhaltung der EU-Verbraucherrechte zu gewährleisten.
Zu den Änderungen gehört die Einhaltung des Widerrufsrechts und der gesetzlichen Garantien, zum Beispiel für fehlerhafte Ware, auch durch die dort gelisteten Händler.
Darüber hinaus wird der Online-Marktplatz die Transparenz bei der Rangfolge der Angebote und der Darstellung der Preise verbessern, indem er die Verbraucher insbesondere deutlich darauf hinweist, dass zusätzliche Kosten für die Zollabfertigung anfallen können.
Darüber hinaus verpflichtete sich AliExpress, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis spätestens zum 1. Mai 2021 für Verbraucher klarer zu gestalten, wie es das EU-Recht verlangt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 07.05.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.