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Wettbewerb in der EU nicht beeinträchtigt


Fusionskontrolle: Kommission gibt geplante Übernahme des Transportlogistikunternehmens ATIC durch ArcelorMittal frei
Bei der Würdigung trug die Kommission der Tatsache Rechnung, dass die Umschlagskosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Stahlproduktion ausmachen


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat die von ArcelorMittal Netherlands BV angestrebte Übernahme der französischen ATIC Services Group nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. In bestimmten Gebieten der Europäischen Union verfügt ATIC über erhebliche Marktanteile für Seehäfen-Terminaldienste für den Umschlag von Eisenerz und Kohle – beides sind wichtige Inputs für die Stahlproduktion. Dennoch ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass ArcelorMittal nach der Übernahme weder die Möglichkeit noch den Anreiz hätte, seinen Konkurrenten aus der Stahlindustrie die Einfuhr von Eisenerz oder Kohle in einem solchen Maße zu erschweren, dass dies den Wettbewerb in der EU beeinträchtigen würde.

Einige der größten Seehafenterminals, die von der Übernahme betroffen sind, werden von ATIC kontrolliert und unabhängig von ihren Anteilseignern (EMO-EKOM in Rotterdam und OBA in Amsterdam) als eigenständige Unternehmen geführt. Bei ihrer Würdigung konzentrierte sich die Kommission deshalb auf die vertikale Integration der ATIC-Geschäftsfelder in jene von ArcelorMittal. Der Kommissionsuntersuchung zufolge ist es unwahrscheinlich, dass ArcelorMittal einen maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen nehmen wird, die einzelne Kunden dieser Terminals betreffen. Des Weiteren hat die Marktuntersuchung bestätigt, dass große Stahlproduzenten vorwiegend eigene Terminals in der Region besitzen oder Terminals außerhalb der für diese Übernahme relevanten Gebiete nutzen. Zudem gibt es einige Terminals, auf die kleinere Wettbewerber aus der Stahlindustrie, die ihre Güter derzeit an ATIC-Terminals umschlagen, ausweichen könnten.

Bei der Würdigung trug die Kommission der Tatsache Rechnung, dass die Umschlagskosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Stahlproduktion ausmachen und dass es sowohl an den relevanten ATIC-Terminals als auch an den Terminals anderer Betreiber noch freie Kapazitäten gibt.

Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Übernahmevorhaben wurde am 26. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
ArcelorMittal gehört zur ArcelorMittal Group, einem weltweit tätigen Stahl- und Bergbaukonzern.

ATIC erbringt Dienstleistungen entlang der Logistikkette, vornehmlich im Rahmen der Einfuhr und Weiterbeförderung von Kohle und Eisenerz an Land und in geringerem Umfang im Rahmen der Ausfuhr fertiger Stahlprodukte aus der Europäischen Union.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


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