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Für diskriminierungsfreie Flughafengebühren sorgen


Luftverkehr: Kommission fordert Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich zur Einhaltung der Regeln für Flughafengebühren auf
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Flughäfen, die Luftfahrtunternehmen bezüglich ihrer Gebühren zu konsultieren und über die Kosten zu unterrichten, die durch die Erbringung der Dienstleistungen entstehen, für die diese Gebühren erhoben werden


(02.12.11) - Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich wurden von der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung von EU-Bestimmungen zu erlassen, die für transparente und diskriminierungsfreie Flughafengebühren sorgen sollen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren. Sollten diese Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb von zwei Monaten nicht mitteilen, welche Maßnahmen sie zur vollständigen Einhaltung der Rechtsvorschriften ergriffen haben, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall befassen.

EU-Vorschriften
Nach der im März 2009 verabschiedeten Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Gesetze erlassen, um sicherzustellen, dass die Gebühren, die die Fluggesellschaften auf den großen EU-Flughäfen entrichten müssen, nach den im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vereinbarten Grundsätzen der Transparenz, Konsultation und Nichtdiskriminierung berechnet werden. Diese Entgelte, die die Fluggesellschaften für die Nutzung von Start- und Landebahnen entrichten, beinhalten auch Passagierentgelte zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung der Terminal-Infrastruktur. Flughafengebühren stellen einen erheblichen Kostenfaktor für die Fluggesellschaften dar und werden letztlich von den Reisenden aufgebracht, da sie den Ticketpreisen aufgeschlagen werden.

Die Richtlinie verpflichtet die Flughäfen, die Luftfahrtunternehmen bezüglich ihrer Gebühren zu konsultieren und über die Kosten zu unterrichten, die durch die Erbringung der Dienstleistungen entstehen, für die diese Gebühren erhoben werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine unabhängige Behörde benennen, die befugt ist, über Streitfragen in Gebührenangelegenheiten zwischen Flughäfen und Luftfahrtunternehmen zu befinden.

Gründe für die Aufforderung
Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich haben es versäumt, die Kommission über ihre zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen nationalen Gesetze zu unterrichten, was bis zum 15. März 2011 hätte geschehen müssen.

Bislang gaben 19 Mitgliedstaaten an, die Richtlinie vollständig umgesetzt zu haben, während in vier weiteren Mitgliedstaaten dieser Prozess noch andauert. Die Kommission prüft derzeit die notifizierten nationalen Gesetze, um festzustellen, ob sie den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden.

Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie könnte zur Folge haben, dass die Passagiere mehr für ihre Flugreise bezahlen als notwendig, und zwar sowohl für Flüge innerhalb der EU, als auch für in der EU beginnende Langstreckenverbindungen. (Europäische Kommission: ra)



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