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Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union


Lebensmittel: Mehr Sicherheit und Transparenz bei der Verwendung von Zusatzstoffen in der EU
Die zugelassenen Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der Lebensmittelkategorie aufgeführt, in der sie verwendet werden dürfen


(29.11.11) - Die Europäische Kommission hat zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bald noch sicherer und transparenter sein wird als bisher. Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln aus unterschiedlichen technischen Gründen (etwa zum Konservieren, Stabilisieren, Färben oder Süßen) zugesetzt werden.

"Wir setzen einen Meilenstein in der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union", sagte der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli. "Die beiden Zusatzstoff-Verordnungen werden für Bürger und Industrie gleichermaßen mehr Sicherheit bringen, weil sie leichter in Erfahrung bringen können, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind," fügte er hinzu. "Die Verbraucher sind also besser informiert, und die Lebensmittelindustrie in der EU hat eine solide Grundlage für die Entwicklung neuer innovativer und sicherer Produkte", fasste Kommissar Dalli die Maßnahme zusammen.

Mit den beiden Verordnungen werden zwei neue Listen aufgestellt.
Die erste gilt Lebensmittelzusatzstoffen, und sie wird ab Juni 2013 gelten (die Übergangsfrist bis zum Geltungsbeginn braucht die Lebensmittelindustrie der EU, um sich den neuen Vorschriften anzupassen). Diese Liste kann auch in einer Online-Datenbank (https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FAD) aufgerufen werden und wird es Verbrauchern, Lebensmittelunternehmern und Kontrollbehörden ermöglichen, schnell herauszufinden, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind.

Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, beispielsweise andere Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe; sie gilt ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Diese beiden Listen sind ein wichtiger Schritt zur Durchführung der im Dezember 2008 verabschiedeten Rahmen-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Transparenz
Transparenz ist ein großer Pluspunkt der neuen Vorschriften. Die zugelassenen Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der Lebensmittelkategorie aufgeführt, in der sie verwendet werden dürfen. Die Kommission sieht dies als bedeutende Verbesserung gegenüber den alten Listen, die in mehreren Anhängen drei verschiedener Richtlinien enthalten waren.

So ist in der neuen Liste beispielsweise leicht zu erkennen, dass in einigen Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind. Dies ist etwa bei Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frischem Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft der Fall.

In anderen Kategorien wiederum, vor allem bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren, Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken sind zahlreiche Zusatzstoffe zugelassen.

Die Liste der Zusatzstoffe, die in anderen Zusatzstoffen, Enzymen, Aromen und Nährstoffen verwendet werden dürfen, wird außerdem dafür sorgen, dass die Aufnahme von Zusatzstoffen über diese Stoffe begrenzt bleibt.

Was ändert sich noch mit den neuen Vorschriften?

Neben den beiden Listen enthalten die neuen Rechtsvorschriften auch:
>> klar festgelegte Bedingungen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln
>> eine Einteilung der Lebensmittel mit eindeutiger Auflistung der Zusatzstoffe und der Kategorien, in denen sie verwendet werden dürfen
>> ein Programm für die komplette Neubewertung der Sicherheit aller zugelassenen Zusatzstoffe
>> klare Leitlinien und Anweisungen für Anträge auf neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen.

Allgemeine Hintergrundinformationen
Die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat in der Rahmenverordnung von 2008 festgelegt und bleiben in Kraft. Die Verordnung bietet einen allgemeinen Rahmen, Grundsätze und Ziele, an denen sich alle Einzelrechtsakte über Zusatzstoffe orientieren. Sie verlangt, dass die Verwendung von Zusatzstoffen sicher und technologisch begründet ist, dass die Verbraucher davon profitieren und dass sie nicht irregeführt werden.

Neubewertung von Zusatzstoffen
Im März 2010 genehmigte die Kommission ein Programm für die Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Demnach muss die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bis 2020 alle Zusatzstoffe neu bewerten Die zeitliche Reihenfolge richtet sich danach, wann ein Zusatzstoff zuletzt bewertet wurde, ob neue wissenschaftliche Daten vorliegen, wie intensiv er verwendet wird und wie groß die gesundheitliche Belastung ist.

Lebensmittelfarbstoffe stehen auf der Prioritätenliste ganz oben. Bei 17 Farbstoffen ist die Bewertung abgeschlossen. Für drei Stoffe hat die Kommission bereits neue Verwendungsmengen vorgeschlagen, da die EFSA davon ausgeht, dass die Belastung durch diese Stoffe für bestimmte Verbrauchergruppen zu hoch sein kann.

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird die Neubewertung des Süßungsmittels Aspartam vorgezogen; sie soll bis September 2012 abgeschlossen sein.

Leitlinien und Anweisungen
Im März 2011 genehmigte die Kommission auch ein Dokument mit den genauen Angaben, die für die Zulassung einer neuen Verwendung eines Zusatzstoffes erforderlich sind. Dazu zählen toxikologische Daten für die Risikobewertung und Angaben, die belegen, dass die Verwendung des Zusatzstoffes technologisch gerechtfertigt und für die Verbraucher von Vorteil ist, und dass keine falschen Behauptungen aufgestellt werden.

Zur Unterstützung der Antragsteller hat die Kommission einen praktischen Leitfaden ausgearbeitet, der auch im Internet zu finden ist (http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/authorisation_application_en.htm). Damit wird sichergestellt, dass die Antragsteller komplette Dossiers einreichen, was die Bearbeitung effizienter gestaltet. Nach Auffassung der Kommission kann dies die Lebensmittelindustrie dazu anregen, bei ihren Innovationen sorgfältig abzuwägen.

Ein Beispiel für ein innovatives Produkt ist das natürliche Süßungsmittel Steviolglycosid, das aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird. Die Kommission hat heute auch eine Verordnung genehmigt, mit der eine Verwendung in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen wird.

Die EFSA war beauftragt, die Sicherheit des Stoffs zu bewerten. Sie kam zu dem Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend oder genotoxisch ist, noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in Verbindung gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der Exposition gegenüber Steviolglycosiden sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern wird die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge aber wahrscheinlich überschritten.

Um die Verbraucher nicht zu belasten, mussten die beantragten Verwendungen und Verwendungsmengen geändert werden. Die genehmigte Verordnung spiegelt das Ergebnis dieses Verfahrens wider.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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