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Fernabsatz von Finanzdienstleistungen


Kommission verklagt Italien beim Gerichtshof: Rechte der italienischen Verbraucher beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen nicht angemessen geschützt
Verbraucher erhalten durch die EU-Richtlinie unter anderem das Recht, einen Vertrag mit einem Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen


(10.10.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Klage gegen Italien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben, da Italien es versäumt hat, die Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher angemessen in nationales Recht umzusetzen. Italien hat die Frist zur Änderung seines nationalen Rechts nicht eingehalten und es somit versäumt, die Rechte der Verbraucher angemessen zu schützen.

Verbraucher erhalten durch die Richtlinie unter anderem das Recht, einen Vertrag mit einem Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen.

In Italien scheint es im Fall von Autoversicherungen so zu sein, dass ein Verbraucher einen Vertrag nicht widerrufen kann, wenn sich innerhalb dieser 14 Tage ein durch die Versicherung gedeckter Unfall ereignet hat. Dies widerspricht den Bestimmungen der Richtlinie.

Am 8. Oktober 2009 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein. Daraufhin kündigte Italien an, dass es sein nationales Recht zwecks Umsetzung der Richtlinie ändern werde.

Bisher hat Italien jedoch keine ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinie sichergestellt. Daher hat sich die Kommission entschlossen, vor dem Gerichtshof Klage gegen Italien zu erheben.

Hintergrund
Die Richtlinie betrifft Fälle, in denen Verbraucher über das Internet oder über das Telefon/Fax eine Dienstleistung von einem Kreditkartenunternehmen, einem Investmentfonds, einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Finanzinstitut erwerben.

Damit die Verbraucher sich auch dann sicher fühlen können, wenn sie diese Dienstleistungen im Fernabsatz erwerben, wird mit der Richtlinie Folgendes verfügt:

>> eine Verpflichtung, Verbrauchern vor Vertragsschluss umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen;

>> ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist für die Verbraucher;

>> ein Verbot missbräuchlicher Marketingpraktiken, mit denen Verbraucher dazu gezwungen werden sollen, Dienstleistungen zu erwerben, die sie nicht angefordert haben ("unbestellte Leistung");

>> Regeln zur Beschränkung anderer Praktiken wie unerwünschte Telefonanrufe und E-Mails ("Cold Calling" und "Spam").
(Europäische Kommission: ra)


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