Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gefährdung durch optische Strahlung


Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Kommission fordert Österreich zur Umsetzung der EU-Vorschriften über optische Strahlung auf
EU-Richtlinie sieht Expositionsgrenzwerte vor, die auf nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen und biologischen Erwägungen beruhen


(04.02.11) - Die Europäische Kommission hat Österreich aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den EU-Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch übermäßige künstliche optische Strahlung wie Laser und UV-A (Richtlinie 2006/25/EG) in vollem Umfang nachzukommen. Solche Strahlung kann die Augen und die Haut schädigen. Die Aufforderung erging in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" gemäß den EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, die Forderungen zu erfüllen. Kommt das Land seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Die Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch optische Strahlung, insbesondere in Bezug auf Schädigungen der Augen und der Haut. Eine solche Gefährdung kann entstehen, wenn Arbeitnehmer Strahlungen durch Laser- oder UV-A-Quellen bzw. anderen spezifischen Formen von sichtbarem oder unsichtbarem künstlichem Licht ausgesetzt sind. Insbesondere in Sektoren wie der Metallverarbeitung oder bei Schweißarbeiten, wo Laser und andere Strahlungsquellen üblicherweise im Arbeitsprozess eingesetzt werden, sind die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Arbeitnehmer sehr hoch.

Die Richtlinie sieht Expositionsgrenzwerte vor, die auf nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen und biologischen Erwägungen beruhen. Außerdem verpflichtet sie die Arbeitgeber, das Ausmaß der Strahlung am Arbeitsplatz zu ermitteln und die Risiken zu bewerten, die Gefahren für die Arbeitnehmer auszuschalten oder zu minimieren, Präventiv- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und für die Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer zu sorgen.

Die Richtlinie hätte bis zum 27. April 2010 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Österreich hat der Kommission noch nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften in einzelstaatliches Recht mitgeteilt. Daher übermittelt die Kommission den österreichischen Behörden nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Tun sie dies nicht, kann die Kommission beim Gerichtshof Klage gegen Österreich einreichen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen