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Belgische Sicherheitsbehörden nicht unabhängig


Eisenbahnsicherheit: Europäische Kommission fordert Belgien zur Gewährleistung völliger Unabhängigkeit der Behörden auf
Ziel der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) ist die Gewährleistung eines sicheren Bahnverkehrs, indem für transparente, angemessene und diskriminierungsfreie Sicherheitsverfahren gesorgt wird


(04.02.11) - Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die Behörde für Eisenbahnsicherheit und die Unfalluntersuchungsstelle völlig unabhängig von Eisenbahnunternehmen sind. Gemäß der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit müssen diese Einrichtungen vollständig unabhängig sein, damit sie absolut objektiv und unparteiisch arbeiten können und so die Sicherheit von Fahrgästen und Bediensteten optimal geschützt wird.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Teilen die belgischen Behörden der Kommission nicht binnen zwei Monaten mit, welche Maßnahmen unternommen wurden, um der Richtlinie in diesem Punkt lückenlos nachzukommen, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

Die EU-Vorschriften
Ziel der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) ist die Gewährleistung eines sicheren Bahnverkehrs, indem für transparente, angemessene und diskriminierungsfreie Sicherheitsverfahren gesorgt wird. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten deshalb, eine unabhängige nationale Behörde für Eisenbahnsicherheit sowie eine Stelle für die Untersuchung von Unfällen einzurichten.

Die Sicherheitsbehörde stellt Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen und Sicherheitsgenehmigungen für Infrastrukturbetreiber aus und überwacht darüber hinaus deren Sicherheitsmanagement. Die Stelle für die Untersuchung von Unfällen führt Ermittlungen bei schweren Unfällen und Störungen durch, zieht entsprechende Schlüsse und spricht den nationalen Sicherheitsbehörden gegebenenfalls Empfehlungen für Sicherheitsverbesserungen aus.

Gründe für die jetzige Maßnahme
Die Mitarbeiter der belgischen Behörde für Eisenbahnsicherheit können jederzeit wieder in das etablierte Eisenbahnunternehmen (NMBS/SNCB) zurückkehren. Dasselbe gilt auch für die Mitglieder des Verwaltungsrats des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Mobilität und Transportwesen. Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigt dies die Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde und der Unfalluntersuchungsstelle und stellt eine Verletzung der Verpflichtungen Belgiens im Rahmen der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit dar.

Praktische Auswirkungen der fehlerhaften Umsetzung
Das Versäumnis, für völlige Unabhängigkeit der belgischen Sicherheitsbehörden zu sorgen, birgt das Risiko von Interessenkonflikten zwischen den Aufsichtsstellen und denjenigen, die es zu beaufsichtigen gilt. Dies verstößt nicht nur gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, sondern könnte auch zu Ineffizienz bei der Untersuchung von Unfällen und der Sicherheitsüberwachung führen, was unter Umständen wiederum die Sicherheit von Fahrgästen und Bediensteten beeinträchtigen würde. (Europäische Kommission: ra)


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