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Sicherheitsindikatoren für Eisenbahnen


Eisenbahnsicherheit: Europäische Kommission fordert Deutschland, Estland, Österreich und das Vereinigte Königreich zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über Eisenbahnsicherheitsindikatoren auf
Hauptzweck der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren ist es, das Eisenbahnsicherheitsniveau zu messen und die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der gemeinsamen Sicherheitsziele zu vereinfachen


(18.03.11) - Die Europäische Kommission hat Deutschland, Estland, Österreich und das Vereinigte Königreich aufgefordert, ihre nationalen Durchführungsmaßnahmen bezüglich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren für Eisenbahnen mitzuteilen. Diese vier Mitgliedstaaten sind die einzigen, die der Kommission nicht mitgeteilt haben, welche nationalen Rechtsvorschriften sie zur Einhaltung einer Richtlinie über gemeinsame Indikatoren für die Eisenbahnsicherheit und gemeinsame Methoden für die Berechnung von Unfallkosten verabschiedet haben. Die Richtlinie soll den Vergleich des Eisenbahnsicherheitsniveaus in der gesamten EU und eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder zur Verbesserung der Sicherheit ermöglichen.

Damit könnte künftig ein erheblicher Beitrag zu einem besseren Schutz der Bahnpassagiere geleistet werden. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten diese Länder der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur vollständigen Einhaltung der Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

EU-Vorschriften
Die Richtlinie 2009/149/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf gemeinsame Sicherheitsindikatoren und gemeinsame Methoden für die Unfallkostenberechnung wurde am 27. November 2009 erlassen. Gemäß der Richtlinie 2004/49/EG müssen Informationen über gemeinsame Sicherheitsindikatoren gesammelt werden, um leichter feststellen zu können, inwieweit die gemeinsamen Sicherheitsziele verwirklicht werden. Die gemeinsamen Sicherheitsziele sollten mit einer Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Hinblick auf die gesellschaftliche Risikoakzeptanz einhergehen.

Hauptzweck der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren ist es, das Eisenbahnsicherheitsniveau zu messen und die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der gemeinsamen Sicherheitsziele zu vereinfachen. Daher ist es notwendig, von Indikatoren für die Kosten aller Unfälle zu Lasten der Eisenbahnen zu Indikatoren für die wirtschaftlichen Auswirkungen der Unfälle auf die Gesellschaft überzugehen, was eine effizientere Ressourcenallokation erleichtert. Außerdem sind aufgrund gemeinsamer Definitionen für die gemeinsamen Sicherheitsindikatoren Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten möglich, was vorher nicht der Fall war, da die Definitionen von Land zu Land unterschiedlich waren.

Praktische Auswirkungen der unzureichenden Umsetzung
Die Nichtumsetzung der Richtlinie würde die Bewertung von Unfallfolgen und den Vergleich der Eisenbahnsicherheit zwischen Mitgliedstaaten erschweren, was sogar zu einem niedrigeren Sicherheitsniveau führen könnte. Eine weitere mögliche Folge wäre, dass die Ressourcen nicht auf die effizienteste Art zugewiesen und damit öffentliche Gelder verschwendet werden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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