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Finanzprodukte und Verbraucherrechte


Fairere Finanzdienstleistungen für die europäischen Verbraucher
Verbraucher vor hochriskanten und "toxischen" Finanzprodukten schützen


(21.03.11) - Der 15. März ist der internationale Tag der Verbraucherrechte. Consumers International, ein weltweiter Zusammenschluss von Verbrauchergruppen, warb bei dieser Gelegenheit für fairere Finanzdienstleistungen. Die Europäische Kommission steht voll hinter diesem Ziel. Sie unternimmt ihrerseits vielfältige Anstrengungen, um für die europäischen Verbraucher mehr Fairness bei Finanzdienstleistungen zu erreichen.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte anlässlich des Weltverbrauchertages:

"Die Finanzmärkte sollten für die Bürgerinnen und Bürger da sein, nicht umgekehrt. Europa muss dafür sorgen, dass Finanzdienstleistungen für die Verbraucher europaweit fairer und transparenter werden. Das heißt unter anderem, dass die Verbraucher vor einer Kreditaufnahme die notwendigen Informationen erhalten müssen, dass sie problemlos Geld in andere EU-Länder überweisen können und dass sie das Geld von ihrem Girokonto zurückbekommen, wenn die Bank Konkurs macht.

In den zurückliegenden 12 Monaten ist viel erreicht worden: Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Märkte haben ihre Arbeit aufgenommen und werden die Verbraucher vor hochriskanten und "toxischen" Finanzprodukten schützen. Es sind neue Regeln für Hedgefonds und andere Investoren beschlossen worden, wonach diese mit dem Vermögen von Pensionsfonds und von anderen Anlegern transparent und verantwortlich umgehen müssen. Ab dem 1. Juli treten darüber hinaus Regeln in Kraft, die gewährleisten sollen, dass Anleger die für ihre Anlageentscheidung notwendigen Informationen erhalten.

Wir werden in Kürze außerdem strikte Regeln für den Verbraucherschutz bei Hypothekendarlehen vorlegen sowie neue Legislativvorschläge, mit denen ein Grundrecht auf ein Basisgirokonto geschaffen und risikoreiche Anlageprodukte eingedämmt werden. Parallel dazu werden wir unsere Anstrengungen fortsetzen, auf den Finanzmärkten – vom Börsenparkett bis zur Vorstandsetage – für mehr Transparenz und Verantwortungsbewusstsein zu sorgen."

Kommissar John Dalli, zuständig für Gesundheit und Verbraucher, äußerte sich so:
"In den vergangenen Jahren haben Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern keine für sie verständliche Anlageberatung bekommen. Die Folge war, dass sie schlechte Anlageentscheidungen getroffen und große Teile ihrer Ersparnisse verloren haben. Dies war für viele Verbraucher schmerzlich und höhlte ihr Vertrauen in die Finanzmärkte aus.

Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Verbraucher oft zu viel für grundlegende Finanzdienstleistungen zahlen und dass sie ihre Ansprüche nicht immer wirksam durchsetzen können.

Die Europäische Kommission schaut dem nicht tatenlos zu.

Bei den grundlegenden Finanzdienstleistungen, etwa den Girokonten, arbeiten wir daran, dass die Verträge für die Verbraucher nachvollziehbar sind, dass sie klare und verständliche Informationen enthalten und dass die anfallenden Kosten und Gebühren deutlich ausgewiesen sind. Die Verbraucher sollen das gute Gefühl haben, die Kosten ihrer alltäglichen Bankdienstleistungen zu verstehen und vergleichen zu können, damit sie nicht mehr bezahlen als nötig. Wir möchten auch, dass die Verbraucher ohne Probleme zu einer besseren und kostengünstigeren Bank wechseln können, wenn sie dies wünschen.

Wir wollen darüber hinaus das Vertrauen der Anleger wieder herstellen. Nach dem gleichen Muster wie bei den Verbraucherkreditverträgen haben wir neue Regeln, wonach die Informationen für Anleger einfach und vergleichbar sein müssen, so dass die Anlageverträge von den Verbrauchern verstanden werden. Es wird künftig ein nur zwei Seiten langes Informationsblatt geben, mit dessen Hilfe die Anleger Kosten, Risiken und potenzielle Erträge verstehen und vergleichen können.

Ferner arbeiten wir intensiv daran, die außergerichtlichen Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in der EU kürzer, wirksamer und leichter zugänglich zu machen. Gremien, die Verbrauchern bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen helfen, gibt es bereits, doch möchten wir dazu beitragen, ihre Zahl und ihre Effizienz zu erhöhen. Wir konsultieren derzeit die Öffentlichkeit über die dazu am besten geeignete Vorgehensweise."

Hintergrund:
Der Weltverbrauchertag wird alljährlich begangen, um an die historische Ansprache des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy vom 15. März 1962 zu erinnern, in der er als erster weltweit bedeutender Staatsmann eine Vision für den Verbraucherschutz entwickelt und die Verbraucher als gesellschaftliche Gruppe anerkannt hat.

Binnenmarkt: Finanzdienstleistungen
http://ec.europa.eu/internal_market/top_layer/index_24_de.htm

Verbraucherfragen: Finanzdienstleistungen
http://ec.europa.eu/consumers/rights/fin_serv_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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