Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verwaltung und Regulierung des Internets


Verwaltung und Regulierung des Internets; IANA-Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere eindeutige und verbindliche Vorschriften für den Fall eines Interessenkonflikts
Nach Ansicht der Kommission sollte ein Auftragnehmer der IANA stärker auf die Einhaltung geltenden Rechts achten


(29.11.11) - Die Europäische Kommission ist erfreut darüber, dass ihre Initiative hinsichtlich einer fortschrittlicheren Verwaltung und Regulierung des Internets seitens der US-Regierung zur Aufnahme einer ganzen Reihe der Änderungsvorschläge in den mit Ablauf des Monats März 2012 geltenden Vertrag der Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen (IANA) geführt hat.

Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass die US-Regierung Ausschreibungsunterlagen für den Auftrag zur Verwaltung der Bezeichnungs- und Nummerierungssysteme, mit denen das Internet auch künftig weltweit funktionsfähig bleiben soll, veröffentlicht hat. Die neue Ausschreibung unterliegt einem wettbewerblichen Bieterverfahren, das dazu beitragen soll, in einer Art Okösystem für die Verwaltung und Regulierung des Internet mit einer Vielfalt an Akteuren auch künftig die Transparenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Auftragnehmer der Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen zu stärken.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu:

"Die Ausschreibung im Rahmen des neuen IANA-Vertrags stellt auf dem Weg zur globalen Verwaltung und Regulierung des Internets eindeutig einen Fortschritt dar. Mit einem Mehr an Transparenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit bei der Verwaltung der Bezeichnung von Domänen im Internet ebenso wie anderer Ressourcen wird die Rolle des Internet als global verfügbares Werkzeug gestärkt."

Der Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere eindeutige und verbindliche Vorschriften für den Fall eines Interessenkonflikts. Der nächste Auftragnehmer der IANA wird Maßnahmen treffen müssen, mit denen Tätigkeiten oder Situationen, die tatsächlich oder auch nur dem Anschein nach eine unparteiische und objektive Vertragsdurchführung beeinträchtigen können, verhindert werden Ferner muss er auch für eine schriftliche Festlegung seiner Strategie zur Verhinderung von Interessenkonflikten sorgen, die Sanktionen ermöglicht, wobei sowohl potenzielle als auch tatsächliche Konflikte auf Grund von persönlichen Beziehungen oder von Bevorzugung, finanziellem Gewinn, einer bestimmten Beschäftigung oder einer daran anschließenden Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Eine Strafmaßnahme kann u. a. darin bestehen, dass seitens der IANA der Vertrag gekündigt wird.

Die Kommission vertritt seit langem die Ansicht, dass strenge Grundsätze zur Verhinderung von Interessenkonflikten im Rahmen von Entscheidungsprozessen künftiger IANA-Auftragnehmer entscheidend zur qualitativen Verbesserung beitragen werden.

Auf Betreiben der Kommission heißt es in dem Vertragsentwurf überdies, dass bei Einführung neuer Domänen der höchsten Ebene (z. B. dot.museum oder dot.movie) bzw. bei einer Änderung bestehender Domänen der nächste Auftragnehmer der IANA im Einzelfall nachweisen muss, inwieweit der zugrunde liegende Prozess der Entscheidungsfindung dem öffentlichen Interesse dienlich war.

Nach Ansicht der Kommission sollte ein Auftragnehmer der IANA stärker auf die Einhaltung geltenden Rechts (z. B. den in der Europäischen Union geltenden Rechten zum Schutz personenbezogener Daten) achten. Die Kommission wird auch weiterhin als Teil ihrer Anstrengungen zur langfristigen Gewährleistung einer effizienten Verwaltung und Steuerung des Internet mit vielfältigen Akteuren im öffentlichen Interesse in künftigen Verträgen sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch zur Steigerung der Effizienz für die Aufnahme entsprechender Bestimmungen eintreten. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich an der Ausschreibung für den künftigen IANA-Vertrag lediglich amerikanische Unternehmen beteiligen dürfen.

Hintergrund
Die Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen (IANA) ist eine der ältesten Einrichtungen im Bereich des Internet; ihre Tätigkeit reicht zurück bis in die Siebziger Jahre des Zwanzigsten Jahrhunderts. Diese Behörde konzentriert sich schwerpunktmäßig auf drei Bereiche:

>> das Domänennamensystem und die entsprechenden Root-Server, die .int und die .arpa-Domänen sowie ein praktisches Mittel zur Internationalisierung von Domänennamen werden von der IANA verwaltet,

>> Nummernressourcen: Die IANA ist zuständig für die Koordinierung des globalen Pools von IP- und AS-Nummern, die sie regionalen Internet-Registern zuweist.

>> Die sogenannten "IANA Functions" (Aufgaben der IANA) werden derzeit im Rahmen einer Vereinbarung mit der US-Regierung, die im März 2012 ausläuft, von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) wahrgenommen.

Laut Angaben in der Ausschreibung muss es sich beim Auftragnehmer der IANA hinsichtlich der Besitzverhältnisse und des Betriebs um ein rein amerikanisches Unternehmen handeln, und die Geschäftstätigkeit sowie sämtliche Systeme sollen primär in den Vereinigten Staaten verbleiben.

Informationen
Website zur Digitalen Agenda: http://ec.europa.eu/digital-agenda
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen