Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Betriebsuntersagung für Airlines


Europäische Kommission aktualisiert die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Kommission aufgerufen, ihren Dialog mit der Russischen Föderation in Fragen der Flugsicherheit zu intensivieren


(29.04.11) - Die Europäische Kommission hat die zum siebzehnten Mal aktualisierte Liste der Fluggesellschaften verabschiedet, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Einige Fluggesellschaften, darunter vier Nurfrachtgesellschaften aus Indonesien und eine Gesellschaft aus der Ukraine, wurden von der Liste gestrichen, da entsprechende Sicherheitsbedenken inzwischen ausgeräumt sind.

Demgegenüber wurden alle in Mosambik zugelassenen Fluggesellschaften mit einer Betriebsuntersagung für die EU belegt, ebenso der Flugbetrieb von Air Madagascar mit zwei bestimmten Flugzeugen, da in beiden Fällen erhebliche Sicherheitsmängel vorlagen, die ein entschiedenes Handeln erfordern. Alle Entscheidungen wurden mit einstimmiger Unterstützung des Flugsicherheitsausschusses getroffen, der sich aus Experten der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas sagte hierzu: "Die Kommission ist dazu bereit, mit den Behörden derjenigen Länder zusammenzuarbeiten, in denen Sicherheitsprobleme bestehen, um diese so schnell und effizient wie möglich zu beheben. Bis dahin hat die Sicherheit absoluten Vorrang. Wir können uns hier keine Kompromisse erlauben. Wo es innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union Belege dafür gibt, dass Fluggesellschaften keinen sicheren Flugbetrieb durchführen, müssen wir handeln, um Sicherheitsrisiken auszuschalten."

Die Kommission hat nach einstimmiger Stellungnahme des Flugsicherheitsausschusses die zum siebzehnten Mal aktualisierte Liste der Fluggesellschaften verabschiedet, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung verhängt wird. Die neue Liste ersetzt die vorangegangene Liste vom November 2010 und kann bereits auf der Internetseite1 der Kommission abgerufen werden.

Der Flugsicherheitsausschuss hat auf seiner Sitzung vom 5. bis 7. April auch mehrere Fälle europäischer Fluggesellschaften geprüft. Die Kommission fordert die Behörden verschiedener Mitgliedstaaten auf, ihre Aufsicht über diese Unternehmen zu verstärken, damit gewährleistet ist, dass alle in Europa niedergelassenen Fluggesellschaften das höchste Sicherheitsniveau einhalten.

Bei dieser Aktualisierung werden die Betriebsuntersagungen für vier indonesische Nurfracht-Fluggesellschaften aufgehoben: Cardig Air, Republic Express, Asia Link und Air Maleo. Die indonesischen Behörden haben in diesen Fällen robuste Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Einschränkungen des Flugbetriebs der ukrainischen Gesellschaft UMAir wurden ebenfalls aufgehoben, nachdem sich deren Sicherheitsniveau nachweislich verbessert hat.

Die Behörden Angolas, Kambodschas, Kasachstans und Kirgisistans haben ihre Anstrengungen zur Durchsetzung der internationalen Sicherheitsnormen verstärkt. Auf dieser Grundlage wurden einige Gesellschaften, die keinen gewerblichen Luftverkehr mehr durchführen, von der Liste gestrichen.

Um gewährleisten zu können, dass vom Flugbetrieb bestimmter Gesellschaften keine Sicherheitsrisiken ausgehen, hat die Kommission mit einstimmiger Unterstützung der Mitglieder des Flugsicherheitsausschusses beschlossen, in zwei Fällen Betriebsbeschränkungen zu verhängen. Erstens hat sie eine Betriebsuntersagung für alle in Mosambik zugelassenen Fluggesellschaften ausgesprochen, da die Zivilluftfahrtbehörden dieses Landes erhebliche Mängel aufweisen, wie die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Rahmen ihres Programm zur universellen Bewertung der Sicherheitsaufsicht (USOAP) festgestellt hat. Außerdem verfügte die Kommission Beschränkungen für zwei Flugzeuge vom Typ Boeing 767 der Air Madagascar, da bei deren Betrieb und Überwachung anhaltende Mängel aufgetreten sind.

Die Kommission und die Mitglieder des Flugsicherheitsausschusses haben die Anstrengungen der Behörden dieser Länder gewürdigt, das derzeitige Zivilluftfahrtsystem zu reformieren und die Sicherheit zu verbessern, um eine wirksame Einhaltung der internationalen Sicherheitsnormen zu gewährleisten. Die Kommission ist jederzeit bereit, diese Reformen in Zusammenarbeit mit der ICAO, den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit aktiv zu unterstützen.

In der Demokratischen Republik Kongo neu gegründete Fluggesellschaften wurden in die Liste aufgenommen, da alle Fluggesellschaften dieses Staats Betriebsbeschränkungen unterliegen, weil die zuständigen Behörden derzeit nicht in ausreichendem Maß in der Lage sind, ihren Sicherheitsaufsichtspflichten nachzukommen.

Nach längerer Erörterung hat der Flugsicherheitsausschuss die Kommission auch aufgerufen, ihren Dialog mit der Russischen Föderation in Fragen der Flugsicherheit zu intensivieren, damit sichergestellt wird, dass alle in die EU einfliegenden Flugzeuge den internationalen Normen entsprechen.

Die Kommission ist entschlossen, so weit wie möglich zur besseren Einhaltung der internationalen Sicherheitsnormen beizutragen, und hat zu diesem Zweck die Europäische Agentur für Flugsicherheit beauftragt, in mehreren Staaten technische Hilfsmissionen durchzuführen, um die zuständigen Behörden dort bei der Verbesserung der Sicherheit und Behebung der Sicherheitsprobleme zu unterstützen.

Die aktualisierte EU-Liste sieht ein vollständiges Betriebsverbot für sämtliche Luftfahrtunternehmen (insgesamt 269) aus 20 Staaten vor: Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Fluggesellschaften), Kasachstan (ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Mauretanien, Mosambik, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland.

In der Liste sind auch drei Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines aus Surinam, Meridian Airways aus Ghana und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda.

Zudem sind in der Liste zehn Gesellschaften aufgeführt, denen der Flugbetrieb in die EU mit erheblichen Einschränkungen und unter strengen Auflagen gestattet ist: Air Astana aus Kasachstan, wie oben erwähnt, Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Airlift International aus Ghana, Air Service Comores, Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG aus Gabun, Iran Air, TAAG Angola Airlines und die in Madagaskar zugelassene Air Madagascar.

Lesen Sie mehr zur EU-Sperrliste
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen