Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausfuhren von Straußenfleisch sofort eingestellt


Tiergesundheit: EU-Veterinärteam eilt Südafrika nach Ausbruch der hochpathogenen Aviären-Influenza zu Hilfe
Die menschliche Gesundheit wurde durch die Seuche nicht beeinträchtigt


(27.05.11) - Nach einem Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in Südafrika ist gestern ein Veterinär-Notfallteam der Europäischen Kommission vor Ort eingetroffen, das die lokalen Behörden bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen soll.

Mit der Entscheidung 2007/142/EG vom 27. Februar 2007 wurde ein Rechtsrahmen für den Einsatz von Veterinär-Notfallteams geschaffen, die Drittländern und Mitgliedstaaten Hilfestellung bei Ausbrüchen bestimmter gefährlicher Tierseuchen leisten können.

Die Teams leisten wissenschaftliche, technische und organisatorische Unterstützung vor Ort und helfen bei Beobachtung, Überwachung, Bekämpfung und Tilgung der Seuchen. Bei hochansteckenden Tierseuchen, die sich schnell ausbreiten, sind Reaktionsschnelligkeit und wirksame Expertenhilfe entscheidend.

Der Ausbruch der HPAI wurde zuerst am 9. April 2011 auf Straußenfarmen im "Klein Karoo Valley" in der südafrikanischen Provinz Western Cape festgestellt. In den darauffolgenden Wochen breitete sich die Seuche in der Region weiter aus und bedrohte die lokalen Straußenbestände, die zur Fleischherstellung gehalten werden.

Die menschliche Gesundheit wurde durch die Seuche nicht beeinträchtigt, doch die Auswirkungen auf die Tiergesundheit bzw. das Wohlergehen der Tiere sowie auf die wirtschaftliche Grundlage der betroffenen ländlichen Bevölkerung sind verheerend, da die üblicherweise für den EU-Markt bestimmten Ausfuhren von Straußenfleisch sofort eingestellt wurden, um zu verhindern, dass sich die Seuche über die Grenzen Südafrikas hinaus verbreitet.

Das aus Sachverständigen bestehende Hilfsteam wird die Behörden bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen, um so mögliche Auswirkungen auf bzw. die Gefahr für andere Geflügelbestände einzudämmen und schließlich die Handelsbeschränkungen abzubauen.

Die HPAI war bereits in den Jahren 2004 und 2006 in Südafrika ausgebrochen. Wie bei dem derzeitigen Ausbruch handelte es sich auch damals nicht um den "asiatischen" Typ H5N1, der beträchtliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.

Das Veterinär-Notfallteam der EU hat seit seiner Einrichtung im Jahr 2007 insgesamt 12 Einsätze absolviert; in sieben Fällen wurde dabei ein Mitgliedstaat, in den anderen fünf ein Drittland bei der Seuchenbekämpfung unterstützt. Der letzte Einsatz fand im Februar in Bulgarien statt, nachdem dort Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden waren. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen