Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Datenschutzrechte vor US-Gerichten


EU-US-Datenschutzabkommen soll unterzeichnet werden
Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herstellen und das Grundrecht auf Privatsphäre stärken



Die EU-Kommission hat dem Rat die Unterzeichnung des EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens vorgeschlagen. Das Rahmenabkommen schafft einen umfassenden Datenschutzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Strafverfolgung. Die EU-Kommission und die EU hatten die Verhandlungen des Abkommens im letzten September abgeschlossen. Die Unterzeichnung des "Judicial Redress Act" durch Präsident Obama im Februar, mit dem EU-Bürger dieselben Rechte auf Rechtsbehelf haben wie Bürger der Vereinigten Staaten, hat den Weg frei gemacht für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens.

Das Rahmenabkommen gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.

29/04/2016 - EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: "Das Rahmenabkommen wird für hohe Datenschutzstandards sorgen, wenn Justiz- und Polizeibehörden personenbezogene Daten austauschen, wie Strafregisterauszüge, Namen oder Adressen, um über den Atlantik hinweg Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der Judicial Redress Act stellt sicher, dass alle EU-Bürger das Recht haben, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen, so wie US-Bürger dieses Recht bereits in Europa haben. Das ist eine historische Errungenschaft, Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herzustellen und das Grundrecht auf Privatsphäre zu stärken." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 31.05.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen