Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Informationen des öffentlichen Sektors


Europäische Kommission begrüßt die Verabschiedung der EU-Vorschriften für offene Daten durch die Mitgliedstaaten
Zugänglichkeit öffentlicher Daten bietet auch neue Geschäftsmöglichkeiten

(29.04.13) - Die Europäische Kommission begrüßt, dass der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AstV) die Bemühungen der Kommission, die Daten des öffentlichen Sektors für die Weiterverwendung zu öffnen, gebilligt hat.

Sobald die Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aus dem Jahr 2003 vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt ist, werden alle allgemein zugänglichen Daten (d. h. keine personenbezogenen Daten) des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung freigegeben. Entwickler, Programmierer, Unternehmer und Bürger werden Daten des öffentlichen Sektors meist umsonst oder zu sehr niedrigen Kosten erhalten und weiterverwenden können. Sie erhalten auch Zugang zu spannenden und inspirierenden Inhalten, da beispielsweise Materialien nationaler Museen, Bibliotheken und Archive aufgenommen werden.

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Die Zugänglichkeit öffentlicher Daten bietet auch neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft Arbeitsplätze und führt zur Herausbildung von Gemeinschaften. Ich begrüße die Zustimmung des Rates zu diesem Kulturwandel."

Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften müssen noch vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden.

Hintergrund
Als Informationen des öffentlichen Sektors gelten nicht personenbezogene Daten, die von Stellen des öffentlichen Sektors erzeugt, gespeichert oder gesammelt werden. Studien zeigen, dass eine größere Verfügbarkeit öffentlicher Daten der Wirtschaft einen Schub im Umfang von EU-weit mehreren zehn Milliarden Euro geben könnte.

Bei vollständiger Umsetzung dürfte mit den vorgeschlagenen EU-Vorschriften Folgendes erreicht werden:

>> Schaffung eines konkreten Rechtsanspruchs auf die Weiterverwendung öffentlicher Daten, der in der ursprünglichen Richtlinie von 2003 noch nicht vorgesehen war;

>> Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich auch auf Bibliotheken, Museen und Archive;

>> Festlegung, dass Stellen des öffentlichen Sektors für die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung der Daten höchstens die Grenzkosten in Rechnung stellen dürfen. In Ausnahmefällen bleibt die Vollkostenerstattung (zuzüglich einer angemessenen Rendite) möglich;

>> Verpflichtung für Stellen des öffentlichen Sektors zu mehr Transparenz hinsichtlich der Gebührenvorschriften;

>> Förderung der Verfügbarkeit von Daten in offenen und maschinenlesbaren Formaten;
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen