Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechtsrahmen für Datenströme vereinbart


Europäische Kommission und Vereinigte Staaten einigen sich auf neuen Rahmen für die transatlantische Datenübermittlung: den EU-US-Datenschutzschild
Der EU-US-Datenschutzschild ist die Antwort auf die Forderungen, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 gestellt hatte, mit dem er die zuvor geltende Safe Harbor-Regelung für ungültig erklärt hatte

(29.02.16) - Die Europäische Kommission und die Vereinigte Staaten haben sich auf einen neuen Rahmen für die transatlantische Übermittlung von Daten geeinigt: den EU-US-Datenschutzschild. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat die politische Einigung heute gebilligt und Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová den Auftrag erteilt, die notwendigen Schritte zur Einführung der neuen Regelung in die Wege zu leiten. Der neue Rahmen gewährleistet den Schutz der Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger bei der Übermittlung von Daten in die USA und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Der EU-US-Datenschutzschild ist die Antwort auf die Forderungen, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 gestellt hatte, mit dem er die zuvor geltende Safe Harbor-Regelung für ungültig erklärt hatte. Nach der neuen Regelung unterliegen Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger, und das US-amerikanische Handelsministerium und die Federal Trade Commission (FTC) sind zu intensiveren Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen verpflichtet, u. a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den europäischen Datenschutzbehörden. Im Rahmen der neuen Regelung verpflichten sich die USA außerdem, ihren Behörden den Zugriff auf personenbezogene Daten, die nach der neuen Regelung übermittelt werden, nur unter rechtlich ganz klar festgelegten Bedingungen, strenger Aufsicht und in begrenztem Umfang zu ermöglichen, so dass ein allgemeiner Zugriff nicht möglich ist. Mit Anfragen oder Beschwerden in diesem Zusammenhang werden sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Ombudsstelle wenden können.

Vizepräsident Ansip erklärte dazu: "Wir haben mit den USA einen neuen, soliden Rechtsrahmen für Datenströme vereinbart. Unsere Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass ihre personenbezogenen Daten umfassend geschützt werden. Unsere Unternehmen, insbesondere die kleinsten, erhalten die Rechtssicherheit, die sie benötigen, um ihre Aktivitäten auch jenseits des Atlantiks auszubauen. Wir haben eine Überprüfungsverpflichtung und werden die neue Regelung genau überwachen, um sicherzustellen, dass sie auch dauerhaft funktioniert. Der heutige Beschluss wird den Aufbau des digitalen Binnenmarkts in der EU begünstigen, der ein vertrauenswürdiges und dynamisches Online-Umfeld darstellen sollte; außerdem stärkt er unsere enge Partnerschaft mit den USA. Nun bemühen wir uns, die Regelung so schnell wie möglich umzusetzen."

Kommissarin Jourová ergänzte: "Der neue EU-US-Datenschutzschild wird die Grundrechte der Europäerinnen und Europäer bei einer Übertragung personenbezogener Daten an US-Unternehmen schützen. Zum ersten Mal haben die Vereinigten Staaten der EU bindende Zusagen dahingehend gegeben, dass der Zugriff von Behörden auf diese Daten aus Gründen der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten auch zum ersten Mal Zugang zu Rechtsschutzmechanismen in diesem Bereich. Im Rahmen der Verhandlungen über dieses Abkommen haben die USA zugesichert, dass sie keine massive oder wahllose Überwachung der europäischen Bürgerinnen und Bürger durchführen. Wir haben ein Verfahren für eine jährliche gemeinsame Überprüfung eingerichtet, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen auch eingehalten werden."

Die neue Regelung umfasst folgende Elemente:

>> Strenge Auflagen für Unternehmen, die personenbezogene Daten europäischer Bürger verarbeiten,
sowie konsequente Durchsetzung: US-amerikanische Unternehmen, die personenbezogene Daten aus Europa importieren wollen, müssen sich dazu verpflichten, sich an strenge Auflagen bezüglich der Art der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Schutzes der Rechte einzelner Personen zu halten. Das US-Handelsministerium wird dafür sorgen, dass die Unternehmen diese Selbstverpflichtungen auch veröffentlichen, damit sie nach US-Recht von der Federal Trade Commission durchgesetzt werden können. Darüber hinaus müssen sich alle Unternehmen, die mit Personaldaten aus Europa arbeiten, dazu verpflichten, Entscheidungen der europäischen Datenschutzbehörden nachzukommen.

>> Klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten bei Zugriff durch US-Regierung: Zum ersten Mal haben die USA der EU schriftlich zugesichert, dass der Zugriff von Behörden auf solche Daten aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird. Ein solcher Zugriff muss die Ausnahme bleiben und darf nur erfolgen, soweit er notwendig und verhältnismäßig ist. Die USA haben eine willkürliche Massenüberwachung der im Rahmen der neuen Regelung in die USA übermittelten personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Um zu gewährleisten, dass die Regelung auch funktioniert, wird es eine jährliche gemeinsame Überprüfung geben, bei der auch die Frage des Zugriffs durch nationale Behörden thematisiert wird. Die Europäische Kommission und das US-amerikanische Handelsministerium werden diese Überprüfung gemeinsam durchführen und Sachverständige der US-Nachrichtendienste und der Europäischen Datenschutzbehörden hinzuziehen.

>> Wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe: Ist eine Person der Auffassung, dass ihre Daten gemäß der neuen Regelung missbraucht wurden, stehen ihr mehrere Möglichkeiten offen: Unternehmen müssen Beschwerden innerhalb bestimmter Fristen beantworten. Die europäischen Datenschutzbehörden können Beschwerden an das Handelsministerium und die Federal Trade Commission weiterleiten. Darüber hinaus steht ein kostenloses Verfahren zur alternativen Streitbeilegung zu Verfügung. Für Beschwerden, die den möglichen Zugriff nationaler Nachrichtendienste betreffen, wird eine neue Ombudsstelle eingerichtet.

Nächste Schritte
Das Kollegium hat Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová heute beauftragt, in den kommenden Wochen einen "Angemessenheitsbeschluss" zu entwerfen, den das Kollegium nach Stellungnahme der gemäß Artikel 29 eingesetzten Datenschutzgruppe und nach Anhörung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, annehmen kann. In der Zwischenzeit treffen die USA die notwendigen Vorkehrungen zur Einrichtung des neuen Rahmens, der neuen Überwachungsmechanismen und der neuen Ombudsstelle.

Hintergrund
Am 6. Oktober erklärte der Gerichtshof in der Rechtssache Schrems die Entscheidung der Kommission über die Safe Harbor-Regelung für ungültig. Der von der Kommission seit November 2013 verfolgte Ansatz zur Überprüfung der Safe Harbor-Regelung im Hinblick darauf, in der Praxis ein angemessenes Maß an Datenschutz gemäß den EU-Vorschriften zu gewährleisten, wurde mit diesem Urteil bestätigt.

Am 15. Oktober trafen sich Vizepräsident Ansip, Kommissar Oettinger und Kommissarin Jourová mit Vertretern von Unternehmen und Industrie. Diese forderten eine eindeutige und einheitliche Auslegung des Urteils sowie mehr Klarheit darüber, welche Instrumente zur Übermittlung von Daten genutzt werden könnten.

Am 16. Oktober gaben die 28 nationalen Datenschutzbehörden (die Artikel-29-Datenschutzgruppe) eine Erklärung zu den Folgen des Urteils ab.

Am 6. November veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Unternehmen zu den Instrumenten, auf die eine transatlantische Datenübermittlung nach dem Urteil bis zur Schaffung eines neuen Rahmens gestützt werden kann.

Am 2. Dezember erörterte das Kollegium der Kommissare den Stand der Verhandlungen. Kommissarin Jourová erhielt den Auftrag, die Verhandlungen mit den USA über einen neuen und sicheren Rahmen fortzuführen.
(Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen