Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vergabe öffentlicher Aufträge


Europäische Kommission ergreift Maßnahmen zur Öffnung internationaler Beschaffungsmärkte
Neues Instrument soll Diskriminierung von EU-Unternehmen auf den Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Drittländern verhindern

(08.03.16) - Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Vorschlag für ein Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen vorgelegt, mit dem der offene Zugang zu Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge weltweit gefördert werden soll. Während es sich bei der EU um eine offene Volkswirtschaft handelt, wenden viele ihrer wichtigsten Handelspartner restriktive Praktiken an, die EU-Unternehmen diskriminieren. Geschlossene Beschaffungsmärkte schwächen den Wettbewerb und die Transparenz, steigern die Kosten für öffentliche Güter und Dienstleistungen für den Steuerzahler und erhöhen außerdem das Korruptionsrisiko. Die Öffnung von Märkten außerhalb der EU für europäische Unternehmen würde zu Einsparungen bei öffentlichen Mitteln führen und damit eine Win-Win-Situation für die Beschäftigung und das Wachstum in der EU und für das Land, das die Aufträge vergibt, schaffen.

Cecilia Malmström, die für Handel zuständige EU-Kommissarin, erklärte: "Ich bin der festen Überzeugung, dass ein offenes internationales Handelssystem auch das öffentliche Beschaffungswesen umfassen muss. Die Öffnung der Märkte ist gut für die Unternehmen und gut für die Verbraucher. Sie führt dazu, dass die Gelder der Steuerzahler wirksamer verwendet werden. Darüber hinaus trägt sie zur Bekämpfung der Korruption bei. Mit diesem neuen Vorschlag können wir zeigen, dass wir fest entschlossen sind, die Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge weltweit zu öffnen."

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU zuständige EU-Kommissarin, sagte hierzu: "Die Vergabe öffentlicher Aufträge auf der ganzen Welt ist ein riesiger Markt. Wir möchten erreichen, dass EU-Unternehmen in der Lage sind, an diesem Markt außerhalb der EU teilzuhaben, genauso, wie Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern von unserem Markt profitieren können. Was wir heute in die Wege leiten, wird unseren Unternehmen Türen öffnen und es ihnen ermöglichen, unter gleichen Voraussetzungen zu konkurrieren."

Mit dem neuen Instrument könnte die Kommission in Fällen von angeblicher Diskriminierung von EU-Unternehmen auf Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge eine öffentliche Untersuchung einleiten. Sollte bei einer solchen Untersuchung herauskommen, dass EU-Waren, -Dienstleistungen und/oder -Lieferanten diskriminierenden Beschränkungen unterliegen, so wird die Kommission das betroffene Land zu Konsultationen über die Öffnung seines Beschaffungsmarktes einladen.

Diese Konsultationen können auch in Form von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen stattfinden. Als letzte Möglichkeit kann die Kommission nach Anhörung der EU-Mitgliedstaaten das neue Instrument anwenden. Das bedeutet, dass Angebote für Waren und Dienstleistungen aus dem betroffenen Land im Vergleich zu anderen Angeboten so gesehen würden, als wäre ihr Preis höher, als dies tatsächlich der Fall ist, wodurch wiederum die Waren und Dienstleistungen aus europäischen und anderen nicht betroffenen Ländern einen Wettbewerbsvorteil hätten. Um dies zu vermeiden, müssen Drittländer lediglich diese diskriminierenden Praktiken einstellen.

Die bestehenden Verpflichtungen der EU – auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und bilateraler Handelsabkommen – bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Die öffentlichen Beschaffungsmärkte der EU stehen ausländischen Anbietern offen und werden immer transparenter: Die Datenbank "Tenders Electronic Daily (TED)" der Kommission, die zu vergebende öffentliche Aufträge in der EU enthält, verfügt nun auch über ein kostenloses Übersetzungstool, wodurch das Sprachproblem hinfällig wird.

Ferner verhandelt die Kommission derzeit mit einigen der wichtigsten Handelspartner der EU über die Marktöffnung (im Rahmen von Freihandelsabkommen oder der Welthandelsorganisation), und diese Verhandlungen dürften zu wesentlichen Marktöffnungen führen, was die Nutzung des neuen Instruments im Zusammenhang mit diesen Ländern in Zukunft überflüssig machen würde.

Darüber hinaus enthält der Vorschlag weitere Elemente zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit bei der Erreichung seiner Ziele, und es wird garantiert, dass er nicht zur Abschottung oder Schließung der Beschaffungsmärkte der EU benutzt werden kann. Im Einzelnen gilt:

>> Um negative Auswirkungen auf die Entwicklung zu vermeiden, wird das vorgeschlagene Instrument nicht auf Lieferanten aus den am wenigsten entwickelten Ländern oder den am stärksten gefährdeten Entwicklungsländern angewandt
>> Es gilt nicht für Gebote von kleinen und mittleren Unternehmen der EU, um deren Beteiligung am EU-Beschaffungsmarkt zu erleichtern
>> Die Anwendung wird beschränkt auf Aufträge über einem bestimmten Schwellenwert
>> Der mögliche Handlungsspielraum richtet sich nach dem, was für erforderlich gehalten wird: Die Anwendung kann auf bestimmte Lieferanten aus dem betroffenen Drittland und seine Umsetzung auf eine bestimmte Gruppe öffentlicher Auftraggeber in jedem EU-Mitgliedstaat beschränkt werden.

Hintergrund
EU-Unternehmen werden häufig diskriminiert, wenn sie öffentlichen Stellen in anderen Ländern ihre Waren und Dienstleistungen anbieten. Solche Beschränkungen betreffen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel. Weltweit ist insgesamt nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte für den internationalen Wettbewerb geöffnet.

Die Handelsstrategie der Kommission von 2015 hebt den Bedarf an einer wirksamen Politik hervor, die die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigt, und weist darauf hin, dass auch beim Zugang zu den Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge gleiche Bedingungen gewährleistet werden müssen. In der Strategie wird ferner zu mehr Anstrengungen bei der Korruptionsbekämpfung aufgerufen. Korruption ist ein weltweites Problem, das im öffentlichen Beschaffungswesen von besonderer Bedeutung ist.

Die Bemühungen der EU um Überwindung der bestehenden Handelshemmnisse erfüllen einen doppelten Zweck: Zum einen nimmt die EU umfassende Kapitel zum Beschaffungswesen in die Freihandelsabkommen auf, die sie bilateral mit ihren Partnern schließt. Darüber hinaus verhandelt sie mit Ländern, die dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (GPA) beitreten wollen – etwa China und Australien –, wodurch erreicht werden soll, dass mehr Länder dem Übereinkommen beitreten und es letztendlich für alle WTO-Mitglieder gilt.

Die Kommission legte im März 2012 ihren ersten Vorschlag zur Schaffung von Anreizen für EU-Handelspartner vor, damit diese ihre Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge weiter öffnen. Der heutige Vorschlag enthält Verbesserungen der ursprünglichen Maßnahme der Kommission, denn er ermöglicht es der EU, verhältnismäßige und gezieltere Maßnahmen zu ergreifen – was ihre Verhandlungsposition stärkt, ohne die EU-Märkte zu schließen oder die öffentlichen Auftraggeber erheblich zu belasten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen