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Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen


Kartellrecht: Europäische Kommission leitet Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel ein
EU-Kommissarin Margrethe Vestager: "Wenn gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wird, werden wir nicht zögern, die im EU-Kartellrecht vorgesehenen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen"

(28.05.15) - Die Europäische Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung zum Wettbewerb im Bereich des elektronischen Handels in der Europäischen Union eingeleitet. Im Rahmen der von EU-Kommissarin Margrethe Vestager im März angekündigten Untersuchung wird die Kommission mögliche Wettbewerbshindernisse auf den europäischen Märkten für den elektronischen Handel ermitteln und ergänzt damit Maßnahmen, die im Rahmen der angenommenen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt eingeleitet wurden.

Der Schwerpunkt der Sektoruntersuchung wird auf möglichen Hindernissen liegen, die Unternehmen beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit denjenigen Waren und Dienstleistungen errichten, bei denen der elektronische Handel am stärksten verbreitet ist, d. h. insbesondere bei Elektronik, Bekleidung und Schuhen sowie digitalen Inhalten. Die bei der Sektoruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse werden zu einer besseren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Bereich des elektronischen Handels beitragen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Die europäischen Verbraucher stoßen beim grenzüberschreitenden Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen auf zu viele Hindernisse, und einige dieser Hindernisse werden von den Unternehmen selbst geschaffen. Mit dieser Sektoruntersuchung möchte ich ermitteln, wie weit diese Hindernisse verbreitet sind und welche Auswirkungen sie auf den Wettbewerb und auf die Verbraucher haben. Wenn gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wird, werden wir nicht zögern, die im EU-Kartellrecht vorgesehenen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen."

Immer mehr Güter und Dienstleistungen werden über das Internet gehandelt, grenzüberschreitende Käufe wachsen innerhalb der EU jedoch nur langsam. Die heute veröffentlichte Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt nennt mehrere rechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel. Diese sollen nun angegangen werden, um einen Raum zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen Online-Dienste unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort nahtlos und unter Bedingungen des freien Wettbewerbs in Anspruch nehmen und erbringen können.

Es gibt auch Anzeichen dafür, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel schaffen, um den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen zu fragmentieren und Wettbewerb zu verhindern. Bei diesen Hindernissen kann es sich um vertragliche Beschränkungen in den Vertriebsvereinbarungen handeln, durch die Einzelhändler daran gehindert werden, online oder im grenzüberschreitenden Handel erworbene Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu verkaufen.

Daher werden bei der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung der Kommission Marktinformationen erhoben, um die Art, die Häufigkeit und die Auswirkungen solcher und ähnlicher von Unternehmen geschaffener Hemmnisse besser zu verstehen und aus Sicht des EU-Kartellrechts zu bewerten.

Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie Einzelfallprüfungen einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) sicherzustellen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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