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EU-Charta stellt Grundrechte in den Mittelpunkt


Grundrechte in der EU: Um eine breitere Debatte zu diesem Thema in Gang zu bringen, wird die Europäische Kommission jährlich ein Kolloquium über Grundrechte veranstalten
Schutz personenbezogener Daten, den Artikel 8 der Grundrechtecharta gewährleistet

(27.05.15) - Die Europäische Kommission hat den Bericht 2014 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union veröffentlicht. Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Die Grundrechtecharta ist das Kernstück unserer Union. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass sie umfassend und wirksam Anwendung findet. Die Grundrechte sind Ausdruck der Werte einer freien, offenen und integrativen Gesellschaft. Wir alle sind gemeinsam dafür verantwortlich, diese Rechte bei allem, was wir tagtäglich tun, zu wahren und zu fördern. Unser erstes Jährliches Kolloquium über Grundrechte, das im Oktober stattfinden wird, soll das Bewusstsein für diese Thematik schärfen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf der Förderung von Toleranz und Respekt liegen."

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, meinte: "Wir müssen dafür sorgen, dass die in den Verträgen und der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundwerte nicht nur leere Worte sind. Wir werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Zusammenarbeit zu verbessern und zu stärken politisches Engagement für die Förderung und den Schutz der Grundrechte und das Bewusstsein der Menschen und Kenntnis ihrer Charta Rechte zu erhöhen. "

Die neue Kommission setzt sich nachdrücklich für einen wirksamen Schutz und die Förderung der Grundrechte in der EU ein. Um eine breitere Debatte zu diesem Thema in Gang zu bringen, wird sie jährlich ein Kolloquium über Grundrechte veranstalten. Das erste Kolloquium wird am 1. und 2. Oktober 2015 stattfinden und sich vor allem mit der Förderung von Toleranz und Respekt befassen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf der Prävention und Bekämpfung von Hass gegen Juden und Muslime liegen.

Erstmals enthält der Bericht 2014 einen Abschnitt über den neuen wichtigen Aspekt der Grundrechte im digitalen Raum. Die digitale Revolution hat allen – Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gesellschaft insgesamt – neue Chancen eröffnet. Gleichzeitig kamen im Zuge dieser Revolution aber auch Bedenken auf, ob die Grundrechte in diesem Umfeld effektiv geschützt sind. Jeder hat das Recht auf einen Schutz ihrer Grundrechte – auch im Internet. Dazu gehört insbesondere der Schutz personenbezogener Daten, den Artikel 8 der Grundrechtecharta gewährleistet.

Im Laufe des Jahres 2014 haben die Gerichte der Europäischen Union in ihren Entscheidungen zunehmend auf die Charta Bezug genommen. So wurde 2014 in 210 Entscheidungen von EU-Gerichten auf die Charta verwiesen; 2013 lag diese Zahl bei 114, 2012 bei 97 und 2011 bei 43. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem kohärenteren System für den Schutz der Grundrechte, das bei der Durchführung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten das gleiche Schutzniveau garantiert.

Die nationalen Gerichte tragen ebenfalls entscheidend zur Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit bei. 2014 haben sich die Gerichte der Mitgliedstaaten in immer mehr Fällen auf die Charta als Richtschnur und Orientierungshilfe bezogen.

Hintergrund
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. In der Charta sind Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Schutz personenbezogener Daten niedergelegt, die Europas gemeinsame Werte und sein konstitutionelles Erbe widerspiegeln.

Im Oktober 2010 verabschiedete die Kommission eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union. Darin sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die die ordnungsgemäße Anwendung der Charta sicherstellen sollen. Darüber hinaus hat sich die Kommission verpflichtet, zur Beobachtung der Fortschritte einen Jahresbericht über die Anwendung der Charta zu veröffentlichen.

Eine Eurobarometer veröffentlicht heute zeigt, dass, während es eine allgemeine Bewusstsein der Charta gibt (65 Prozent der Befragten haben davon gehört), wenige Bürger das Gefühl haben, dass sie gut wissen, was es ist (14 Prozent). 64 Prozent der Befragten würden gerne mehr Informationen über die Charta haben.

Die Kommission arbeitet mit den zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie auf EU-Ebene zusammen, um die Menschen besser über ihre Grundrechte und die zuständigen Ansprechpartner bei möglichen Grundrechtsverletzungen aufzuklären. Sie stellt nun über das Europäische Justiz-Portal praktische Informationen zur Durchsetzung der Rechte bereit und hat mit Bürgerbeauftragten, Gleichstellungseinrichtungen und Menschenrechtsinstitutionen einen Dialog über die Bearbeitung von Beschwerden über Grundrechtsverletzungen eingeleitet.

Weitere Informationen:
Eurobarometer: http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/files/2014_charter_eurobarometer_en.pdf
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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