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Mehr Transparenz an den Finanzmärkten


Europäisches Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an
Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens

(27.11.15) - Die bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament angenommenen neuen EU-Vorschriften sollen bestimmte Finanztransaktionen transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern. Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz SFT-Verordnung) durch das Europäische Parlament. Diese von der Europäischen Kommission im Januar 2014 vorgeschlagene neue Verordnung wird die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor erheblich erhöhen. Sie trägt ebenfalls dazu bei, die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken zu erkennen und deren Umfang zu ermessen. Diese Verordnung steht mit der Zusage der G-20-Staats- und -Regierungschefs in Einklang, für mehr Transparenz an den Finanzmärkten zu sorgen.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen den Marktteilnehmern eine besicherte Finanzierung, d. h. die Nutzung eigener Vermögenswerte wie Aktien oder Anleihen mit dem Ziel, die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeiten abzusichern. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet (Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, "Buy-sell back"– oder "Sell-buy back"-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte).

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Die […] Vorschriften werden für größere Transparenz an den Märkten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sorgen. Sie werden es den Marktteilnehmern ermöglichen, solche Geschäfte für die Finanzierung der Wirtschaft einzusetzen, gleichzeitig aber die Überwachung und Beurteilung der damit verbundenen Risiken erleichtern. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unser Finanzsystem nach der Finanzkrise widerstandsfähiger zu machen. Ich danke dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Berichterstatter Renato Soru für ihre großen Anstrengungen, die diese Einigung ermöglicht haben."

Hintergrund:

Die Verordnung erhöht die Transparenz auf dreierlei Weise:

>> erstens führt sie die Meldung sämtlicher Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an zentrale Datenbanken, die sogenannten Transaktionsregister, ein, wovon lediglich Geschäfte mit Zentralbanken ausgenommen sind. Je nach Firmenkategorie beginnt diese Meldepflicht zwischen 12 und 21 Monaten nach Inkrafttreten der betreffenden technischen Regulierungsstandards;

>> zweitens müssen Investmentfonds ab Inkrafttreten der Verordnung in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtertragsswaps bereitstellen; den bereits bestehenden Fonds werden für die Änderung dieser Unterlagen 18 Monate eingeräumt;

>> drittens legt die Verordnung für die Wiederverwendung von Sicherheiten einige Mindesttransparenzanforderungen fest, wie die Offenlegung der damit verbundenen Risiken und die vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.

Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens. Diese Tätigkeiten diversifizieren die Finanzierungsquellen und können deshalb für die Wirtschaft von Nutzen sein. Seit der Finanzkrise herrscht allerdings international Einigkeit darüber, dass diese Tätigkeiten transparent sein und einer angemessen Regulierung unterliegen sollten. Mit der heutigen Einigung ist dieses Ziel einen großen Schritt näher gerückt.

Nach der Abstimmung im Parlament, wird die Verordnung demnächst förmlich vom EU-Ministerrat angenommen und danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/finance/general-policy/shadow-banking/index_de.htm#maincontentSec1
(Europäische Kommission: ra)




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