Strafverfolgung & Elektronische Beweismittel
Europäische Kommission startet Konsultation zur besseren Verfolgung von Straftaten im Internet
Straftäter hinterlassen oft digitale Spuren, die bei strafrechtlichen Ermittlungen wichtige Beweise darstellen und die Ermittler bei ihrer Arbeit voranbringen können
Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln verbessern und hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Mit dem Vorschlag will die Kommission die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Zeitalter vereinfachen. Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: "Das Verbrechen kennt keine Grenzen, strafrechtlichen Ermittlungen dagegen oft sehr wohl. Das werden wir ändern. Die Welt des Internets darf kein sicherer Hafen für Kriminelle sein." Die Konsultation wird bis zum 27. Oktober 2017 laufen.
Jourová hatte bei der letzten Ratssitzung der Justizminister am 8. Juni bereits gesetzliche Optionen vorgestellt. Straftäter hinterlassen oft digitale Spuren, die bei strafrechtlichen Ermittlungen wichtige Beweise darstellen und die Ermittler bei ihrer Arbeit voranbringen können. Elektronische Beweismittel in Strafverfolgungsverfahren können beispielsweise Teilnehmerinformationen, Datenverkehr oder Metadaten, aber auch Inhalte umfassen.
Obgleich die Verfahren zur Erhebung solcher Beweismittel normalerweise auf nationaler Ebene festgelegt werden, haben viele elektronische Beweismittel einen Auslandsbezug. Die derzeitigen Lösungen sind oft unbefriedigend und können die Ermittlungen sogar zum Erliegen bringen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 27.09.17
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
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