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Betreiben eines Flughafens


Staatliche Beihilfen: Kommission prüft Finanzierung von Infrastrukturprojekten am Flughafen Leipzig/Halle
Im April 2010 meldete Deutschland aus Gründen der Rechtssicherheit die staatliche Finanzierung neuer Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen Leipzig/Halle an

(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Darlehen und Eigenkapitalzuführungen zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten am Flughafen Leipzig/Halle mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Nach derzeitiger Auffassung der Kommission hat Deutschland bislang nicht zeigen können, dass die staatlichen Fördermittel, die 100 Prozent der gesamten Investitionskosten abdecken, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Die Kommission befürchtet insbesondere, dass dem Flughafen, das europäische Drehkreuz von DHL Express, durch die Beihilfen ein unfairer Vorteil gegenüber Wettbewerbern in Deutschland und Europa gewährt werden könnte. Die Eröffnung einer eingehenden Untersuchung gibt interessierten Dritten die Möglichkeit, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

Im April 2010 meldete Deutschland aus Gründen der Rechtssicherheit die staatliche Finanzierung neuer Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen Leipzig/Halle an. Die infrastrukturbezogenen Projekten umfassen Lärmschutzmaßnahmen, die Schaffung von Enteisungsflächen, den Bau von Rollbahnen und Brücken, die Erweiterung von Vorfeldern und Hangars, den Bau eines neuen Terminals und einer Kleinflugzeughalle, Planungskosten für die Erweiterung der südlichen und nördlichen Start- und Landebahnen, Funktionsgebäude für Sicherheit sowie Kontrollpunkte.

Die Förderung besteht aus Eigenkapitalzuführungen von insgesamt 255 Mio. EUR für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH durch ihre öffentlichen Anteilseigner, bei denen es sich hauptsächlich um den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt handelt. Da mit einigen Investitionsvorhaben bereits 2006 begonnen wurde, erhielt der Flughafenbetreiber (die Flughafen Leipzig/Halle GmbH) auch Darlehen von den öffentlichen Anteilseignern.

Deutschland ist der Auffassung, dass der Bau der Infrastruktur am Flughafen Leipzig/Halle wirtschaftlich nicht tragfähig, jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig sei. Da kein Privatinvestor diese Infrastruktur finanzieren würde, stellten die Maßnahmen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der EU-Beihilfevorschriften dar.

Jedoch bestätigte ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. März 2011 die Ansicht der Kommission, nach der das Betreiben eines Flughafens eine wirtschaftliche Tätigkeit darstelle und der Bau von Flughafeninfrastruktur davon untrennbar sei. Die Kommission ist der Auffassung, dass die angemeldeten Maßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten des Flughafenbetreibers unerlässlich sind und somit die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Flughafens erst ermöglichen. Die Kommission bezweifelt daher, dass das Investitionsprojekt in den Aufgabenbereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fällt. Da die Kapitalerhöhungen vorgenommen wurden, ohne dass ein Geschäftsplan zugrunde lag oder die langfristigen Rentabilitätsaussichten ermittelt wurden, vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass es sich um staatliche Beihilfen handelt. Die Kommission bezweifelt außerdem, dass die Gesellschafterdarlehen zu Marktsätzen gewährt wurden.

Daher hat die Kommission Zweifel, dass die Finanzierung der angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar angesehen werden kann und die Voraussetzungen in den 2005 angenommenen EU-Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen erfüllt. Nach Auffassung der Kommission sollte ein großer Regionalflughafen wie Leipzig/Halle in der Lage sein, wenigstens einen Teil seiner Infrastrukturkosten selbst zu finanzieren. Die Beihilfen sind der Kommission zufolge weder angemessen noch auf das notwendige Minimum beschränkt.

Hintergrund
Der Flughafen Leipzig-Halle bedient etwa 2,7 Mio. Passagiere und ist seit dem Bau der südlichen Start- und Landebahn im Jahr 2008 das europäische Drehkreuz von DHL Express. 2009 gingen etwa 524.000 Tonnen Fracht über den Flughafen. Angesichts der guten wirtschaftlichen Aussichten des Flughafens mutet eine hundertprozentige öffentliche Förderung übermäßig an und könnte unerwartete Gewinne für den Flughafen bringen und somit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Wettbewerber des Flughafens sind nicht nur deutsche, sondern auch mitgliedstaatliche Frachtflughäfen wie Vatry in Frankreich und Brüssel in Belgien.

Die Kommission hat erste Schritte für eine Überarbeitung der 2005 angenommenen EU-Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen eingeleitet. Seit Ablauf der Konsultationsphase am 7. Juni wertet die Kommission die Stellungnahmen von Interessenträgern und Mitgliedstaaten aus. Anhand der eingegangenen Kommentare wird die Kommission entscheiden, ob die Leitlinien überarbeitet werden sollten. Vor der Annahme neuer Vorschriften wird sie die Öffentlichkeit erneut konsultieren.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Kommission die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation auf der Website der GD Wettbewerb zugänglich machen.

Die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses zur Einleitung der eingehenden Untersuchung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter dem Aktenzeichen SA.30743 (N 138/2010) zugänglich gemacht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)


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