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Fusion auf dem EU-Versicherungsmarkt


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für den Erwerb der allgemeinen Versicherungs- und Rückversicherungsgruppe Brit Insurance durch die Private-Equity-Fonds CVC und Apollo
Vorhaben gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf dem Versicherungs- und Rückversicherungsmarkt


(27.01.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der niederländischen allgemeinen und Rückversicherungsgruppe Brit Insurance Holdings Ltd. durch die Private-Equity-Fonds CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. und Apollo Management L.P. nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Das Vorhaben gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf dem Versicherungs- und Rückversicherungsmarkt.

Brit Insurance mit Hauptsitz in den Niederlanden ist auf gewerbliche Versicherungen spezialisiert, bietet ein breites Spektrum an Versicherungen und Rückversicherungen und Versicherungsprodukte für Unternehmen weltweit vor allem über Makler und Intermediäre an. Das luxemburgische Unternehmen CVC hält eine Mehrheitsbeteiligung an AA/Saga, einem Unternehmen, das vor allem im Vereinigten Königreich Schadensversicherungen, Vertriebsleistungen und Finanzdienstleistungsprodukte anbietet. Apollo ist ein Private-Equity-Fonds mit Sitz in den USA. Ihm gehört Athene Life Re, ein Rückversicherungsunternehmen im Bereich Lebens- und Rentenversicherungen.

Die wettbewerbsrechtliche Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Erwerb von Brit Insurance durch Apollo und CVC wegen geringer horizontaler und vertikaler Überschneidungen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Die Kommission hat auch zwei mögliche Überschneidungen zwischen den Geschäftsbereichen der Unternehmen CVC und Apollo auf Märkten untersucht, die völlig unabhängig sind von jenen, auf denen Brit Insurance tätig ist. Sie gelangte zu dem Schluss, dass diese virtuellen Überschneidungen zu keinerlei Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 der EU-Fusionskontrollverordnung führen.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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