Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung


Emissionshandel: Jährliche Prüfung weist für 2011 Rückgang der Emissionen aus
Betriebe haben auch diesmal wieder die EU-EHS-Vorschriften sehr genau eingehalten

(24.05.12) - Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Hierzu erklärte Connie Hedegaard, EU-Kommissarin für Klimapolitik: "Die Emissionen im Rahmen des EHS sind 2011 trotz zunehmenden Wirtschaftsaufschwungs um mehr als 2 Prozent zurückgegangen. Dieses gute Ergebnis zeigt, dass das EHS ein kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung ist. Ebenso wird dabei deutlich, weshalb das EHS die entscheidenden Impulse für ein CO2-armes Wachstum in Europa gibt. Es gibt aber immer noch einen ständig steigenden Vorrat an ungenutzten CO2-Zertifikaten. Deshalb prüft die Kommission jetzt, wie im letzten Monat angekündigt, den Zeitplan der Versteigerungen für die Phase 3, um die Zahl der Zertifikate zu reduzieren, die in den ersten Jahren dieser Phase 3 versteigert werden sollen."

Die Emissionsdaten für 2011
Das EU-EHS umfasst mehr als 12.000 Kraftwerke und Industrieanlagen in den 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Liechtenstein sowie zusätzlich ab diesem Jahr die Emissionen von Fluggesellschaften, die Flughäfen in diesen Ländern anfliegen. Trotz des Wachstums der europäischen Wirtschaft sind die geprüften Treibhausgasemissionen dieser Anlagen im letzen Jahr auf 1.889 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalent, also um mehr als 2 Prozent gegenüber dem Wert von 2010, zurückgegangen.

Die teilnehmenden Anlagen befolgen die Vorschriften
Die Betriebe haben auch diesmal wieder die EU-EHS-Vorschriften sehr genau eingehalten. Weniger als 1 Prozent dieser Anlagen haben bis zum Stichtag 30. April 2012 ihre Zertifikate nicht für alle ihre Emissionen im Jahr 2011 zurückgegeben. Hierbei handelt es sich in der Regel um kleine Anlagen, die zusammen für weniger als 1 Prozent der Emissionen im Rahmen des EU-EHS verantwortlich sind. Zwei Prozent der Anlagen haben bis zum selben Stichtag keine geprüften Emissionsdaten für 2011 übermittelt.

Sehr gute Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften im zweiten Jahr der Emissions-Berichterstattung
Wie schon 2010 haben beinahe alle kommerziellen Fluggesellschaften, die in nennenswertem Umfang EU-Flughäfen bedienen, ihre Emissionen für 2011 fristgerecht gemeldet, obwohl diese Emissionen keine Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten nach sich ziehen und es für spezielle Regulierungszwecke nicht erforderlich ist. Die Fluggesellschaften haben den Mitgliedstaaten mehr als 1200 Emissionsberichte übermittelt. Chinesische und indische Fluggesellschaften haben die Emissionen der An- und Abflüge von EU-Flughäfen im Jahr 2011 grundsätzlich nicht gemeldet. Hierbei handelt es sich um zehn kommerzielle Fluggesellschaften, auf die weniger als 1 Prozent der Emissionsberichte und weniger als 3 Prozent der Emissionen entfallen.

Zunehmende Inanspruchnahme internationaler Gutschriften insbesondere aus China und Indien
Durch die außergewöhnlich starke Inanspruchnahme internationaler Gutschriften im vergangenen Jahr ist der Vorrat an ungenutzten Zertifikaten um etwa 450 Mio. angewachsen. Damit wurden über 900 Mio. Zertifikate mehr in Umlauf gebracht, als zur vorschriftsmäßigen Nutzung im Zeitraum 2008-2011 abgegeben wurden.

Seit 2008 können Anlagen internationale, im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls generierte Emissionsreduktions-Gutschriften abgeben, um einen Teil ihrer Emissionen auszugleichen. Diese zertifizierten Emissionsreduktionen (CER) beliefen sich im Zeitraum 2008-2011 auf 5,8 Prozent aller abgegebenen Einheiten. Insgesamt gesehen ist auf das EU-EHS die Verwendung von 456 Mio. zertifizierten Emissionsreduktionen zurückzuführen, davon entfielen 267 Mio. auf China und 79 Mio. auf Indien (59 Prozent bzw. 17 Prozent aller in Anspruch genommenen Einheiten). Andere CER stammen aus Südkorea (13 Prozent) und Brasilien (6 Prozent), die restlichen 6 Prozent sind auf 20 weitere Länder verteilt.

Seit 2008 wurden im Rahmen des EU-EHS insgesamt 100 Mio. Emissionsreduktionseinheiten (ERU) verwendet. Auf diese ERU entfielen 1,2 Prozent aller seit 2008 abgegebenen Einheiten. Mit den CER und den ERU zusammen wurden etwa 39 Prozent der insgesamt etwa 1,4 Mrd. Gutschriften in Anspruch genommen, die für den Handelszeitraum 2008-2012 vorgesehen sind.

Hintergrund
Im Rahmen des EU-EHS müssen Industrieanlagen den Registern der Mitgliedstaaten jedes Jahr ihre geprüften Emissionsdaten übermitteln. Am 2. April 2012 wurden die Daten für 2011 der Öffentlichkeit über die unabhängige Transaktionsprotokolleinrichtung der Gemeinschaft (CITL) zugänglich gemacht. Seit dem 15. Mai wird auf dem CITL auch veröffentlicht, inwieweit die Industrieanlagen ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, Zertifikate im Umfang der im vorangegangenen Jahr überprüften Emissionen abzugeben.

Der zweite Handelszeitraum des EU-EHS begann am 1. Januar 2008 und läuft fünf Jahre bis 31. Dezember 2012. Dies deckt sich mit dem Zeitraum, innerhalb dessen die Industrieländer ihre Emissionsziele nach dem Kyoto-Protokoll erreichen müssen. Das EU-EHS wurde für den dritten Handelszeitraum, also für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 2020, grundlegend reformiert. Die Rechtsvorschriften zur Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie wurden im Rahmen des EU-Klima- und Energiepakets am 23. April 2009 angenommen, mit dem überarbeitete Regeln für das EHS für die Zeit von 2012 bis 2020 und darüber hinaus festgelegt wurden.

Weitere Informationen:

CITL-Portal:
http://ec.europa.eu/environment/ets/

Portal der GD Klimapolitik für die Register auf Europa:
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/citl_en.htm

Überarbeitetes EHS und häufig gestellte Fragen:
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/ets_post2012_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen