Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Freudenberg und Trelleborg für Antivibrationssysteme im Automobilsektor
Das Gemeinschaftsunternehmen wird weltweit im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Antivibrationssystemen für Kraftfahrzeuge tätig sein

(24.05.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz‑Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird weltweit im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Antivibrationssystemen für Kraftfahrzeuge tätig sein. Die Geschäftsbereiche von beiden Unternehmen überschneiden sich im Bereich Antivibrationssysteme für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge. Vor allem in Bezug auf Motor- und Fahrwerksaufhängungen und Drehschwingungsdämpfer entstehen beträchtliche Überschneidungen.

Allerdings wird das Joint Venture nach Abschluss des Rechtsgeschäfts auf allen betroffenen Märkten weiterhin dem Druck mehrerer Wettbewerber ausgesetzt sein. Die verbleibenden Wettbewerber verfügen über eine breite Palette an Antivibrationssystemen und ausreichendes Fachwissen in Forschung und Entwicklung und Produktion, um nennenswerten Wettbewerbsdruck auf das Joint Venture auszuüben. Zudem wählen Verbraucher Anbieter in der Regel auf der Grundlage von ausschreibungsähnlichen Auswahlverfahren aus und können so erheblichen Wettbewerbsdruck auf Hersteller von Antivibrationssystemen ausüben. Dies trägt dazu bei, dass der Wettbewerb auf dem Markt erhalten bleibt.

Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass das geplante Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Das Vorhaben wurde am 2. April 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Freudenberg entwickelt und produziert Dichtungen, Antivibrationssysteme, Filter, Vliesstoffe, Trennmittel, Spezialschmierstoffe und mechatronische Produkte. Mehr als ein Drittel der Verkäufe von Freudenberg ist für die Automobilindustrie bestimmt.

Das schwedische Unternehmen Trelleborg produziert unter anderem Antivibrationssysteme für Fahrzeuge und industrielle Anwendungen, Produkte und Lösungen für die Geräuschdämpfung in Fahrzeugen, Reifen und Räder, Flüssigkeitssysteme und technische Lösungen auf Polymerbasis.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen