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Abkommen über Luftverkehrsdienste


Alle EU-Luftfahrtunternehmen dürfen ungehindert Direktflüge zu jedem Ort in Brasilien von jedem Ort in Europa aus durchführen
Durchbruch bei Verhandlungen zu umfassendem Luftverkehrsabkommen zwischen EU und Brasilien


(23.03.11) - Siim Kallas, für Verkehr zuständiger Vizepräsident, gab einen Durchbruch bei den Verhandlungen über ein weit reichendes Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Brasilien bekannt. Die Verhandlungsführer der EU und Brasiliens paraphierten ein umfassendes Abkommen über Luftverkehrsdienste. Brasilien ist der bei weitem größte Luftverkehrsmarkt Südamerikas: jährlich werden zwischen der EU und Brasilien rund 4,5 Millionen Fluggäste befördert.

Dieser Markt gehört auch zu den Luftverkehrsmärkten mit den höchsten Wachstumsraten weltweit. 2010 legte der Luftverkehr in Brasilien um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Das neue Abkommen stellt einen wichtigen Schritt bei der Marktöffnung dar. Es schafft neue Investitionsmöglichkeiten und verbessert das geschäftliche und betriebliche Umfeld für EU-Luftfahrtunternehmen im Verkehr mit Brasilien.

Vizepräsident Siim Kallas erklärte hierzu: "Was wir heute mit Brasilien erreicht haben, ist ein Abkommen, das den Luftverkehrsmarkt zwischen der EU und Brasilien vollständig öffnen wird. Dies bringt wesentliche wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen, Fluggäste, die Luftverkehrsbranche und die Volkswirtschaften der EU und Brasiliens insgesamt mit sich. Ich freue mich auch darüber, dass die eindeutigen Bestimmungen des Abkommens unseren Luftfahrtunternehmen die Tätigkeit in Brasilien erleichtern werden. Angesichts der bedeutenden Sportveranstaltungen, die Brasilien in den kommenden Jahren ausrichten wird, hat dies besonderes Gewicht."

Eckpunkte des Abkommens:
>> Alle EU-Luftfahrtunternehmen dürfen ungehindert Direktflüge zu jedem Ort in Brasilien von jedem Ort in Europa aus durchführen, da alle Beschränkungen bezüglich Strecken, Flugpreise und der Zahl der wöchentlichen Flüge zwischen Brasilien und der EU aufgehoben werden.

>> Für europäische Frachtfluggesellschaften eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten im Verkehr mit Brasilien und darüber hinaus.

>> Verbesserte Flexibilität, indem die Luftfahrtunternehmen von Verwaltungsbürden befreit werden und es einfacher sein wird, in Brasilien tätig zu werden – zum Nutzen der Fluggäste.

>> Beide Seiten kamen überein, in einer Vielzahl von Bereichen, darunter Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Anwendung des Wettbewerbsrechts, Flugverkehrsmanagement, Umwelt und Verbraucherschutz sowie soziale und arbeitsrechtliche Fragen, eng zusammenzuarbeiten. Damit wird sichergestellt, dass im Interesse eines lauteren Wettbewerbs gleiche Bedingungen für Luftfahrtunternehmen der EU und Brasiliens gelten.

Aufbauend auf dem Erfolg des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes markiert das Abkommen einen wichtigen Schritt in Richtung einer Normalisierung in der internationalen Luftverkehrsbranche, da es nicht mehr zeitgemäße Beschränkungen im Hinblick auf Tarife und Verkehrsrechte schrittweise beseitigt und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, auch in internationalen Gremien, erleichtert.

Das neue Abkommen zwischen der EU und Brasilien kommt zu einem sehr günstigen Zeitpunkt, da Brasilien 2014 die FIFA-Weltmeisterschaft und 2016 die Olympischen Spiele ausrichten wird.

Laut einer wirtschaftlichen Folgenabschätzung könnten sich aus der vollständigen Öffnung des Marktes mit Brasilien Vorteile für die Verbraucher im Umfang von bis zu 460 Mio. Euro jährlich ergeben. Der potenzielle Verkehrszuwachs wird mit 335.000 zusätzlichen Fluggästen im ersten Jahr veranschlagt.

Die EU hat bereits umfassende Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Staaten, Kanada, der Schweiz, Marokko, den Ländern des westlichen Balkans, Georgien und Jordanien geschlossen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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