Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine wesentlichen Überschneidungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Sky Deutschland und Sky Italia durch BSkyB
Durch die Übernahme werden die größten Pay-TV-Anbieter aus dem Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland, Österreich und Italien vereinigt

(22.09.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sky Deutschland AG und der Sky Italia S.r.l. durch die Sky Broadcasting Group plc (BSkyB, Vereinigtes Königreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Bei allen drei Unternehmen handelt es sich um Medienunternehmen, die vor allem im Bereich des Bezahlfernsehens (Pay-TV) tätig sind. Sky Deutschland und Sky Italia stehen derzeit im Eigentum des US-Medienkonzerns 21st Century Fox. Die Kommission ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, weil sich die Tätigkeiten der drei beteiligten Unternehmen lediglich räumlich ergänzen.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Märkte für die Lizenzierung bzw. den Erwerb audiovisueller Sendungen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV, den Großhandelsvertrieb von Fernsehprogrammen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV sowie den Vertrieb audiovisueller Sendungen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV für die Verbraucher und den Verkauf von TV-Werbezeiten nationale Ausdehnung haben bzw. auf homogene Sprachgebiete beschränkt sind. Die Kommission stellte fest, dass das Vorhaben zu keinen wesentlichen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen führen wird, da die Unternehmen im Wesentlichen auf unterschiedlichen nationalen Märkten tätig sind. BSkyB ist in erster Linie im Vereinigten Königreich und in Irland tätig, Sky Deutschland hauptsächlich in Deutschland und Sky Italia vor allem in Italien.

Durch die Übernahme werden die größten Pay-TV-Anbieter aus dem Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland, Österreich und Italien vereinigt. Daher hat die Kommission auch geprüft, ob das Unternehmen nach dem Zusammenschluss beim Erwerb von Lizenzen für audiovisuelle Inhalte, insbesondere sogenannte Premiuminhalte aus den Bereichen Sport und Film, oder beim Erwerb von Pay-TV-Kanälen für sein Pay-TV-Programm zum Nachteil seiner Pay-TV-Wettbewerber über eine größere Verhandlungsmacht gegenüber Rechteinhabern verfügen wird.

Nach Auffassung der Kommission ist nicht damit zu rechnen, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, zu erreichen, dass die Lizenzen nicht mehr wie bisher für einzelne Staats- bzw. Sprachgebiete, sondern entweder für mehrere Gebiete zusammen vergeben werden oder aber gleichzeitig über die Vergabe von Premiuminhalten für verschiedene Länder verhandelt wird. Erstens bestehen praktische Hindernisse, da über die Vergabe von Lizenzen für bestimmte Inhalte in unterschiedlichen Zeiträumen verhandelt wird. Zweitens werden die Rechteinhaber nicht vom derzeit praktizierten Modell der Lizenzvergabe abrücken, außer wenn es im Hinblick auf die Erzielung höherer Einnahmen in ihrem Interesse ist. Diesbezüglich stellt die Kommission fest, dass zwar bereits eine Reihe von Rundfunkveranstaltern jeweils in mehreren Gebieten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind, die Rechteinhaber jedoch noch nicht in nennenswertem Umfang bereit sind, gebietsübergreifende Lizenzen zu vergeben. Doch selbst wenn die Rechteinhaber gesamteuropäische Lizenzen vergeben würden, müsste das Unternehmen nach dem Zusammenschluss um diese gebietsübergreifenden Rechte noch mit einer Reihe multinationaler Unternehmen, die bereits im EWR tätig sind, konkurrieren.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Die Übernahme wurde am 6. August 2014 bei der Europäischen Kommission angemeldet.

Hintergrund
Durch die Übernahme erlangt BSkyB die Kontrolle über Sky Deutschland und Sky Italia, die derzeit von 21st Century Fox kontrolliert werden. Im Jahr 2010 hatte die Kommission die Übernahme von BSkyB durch die News Corporation ("News Corp"), ein globales Medien- und Kommunikationsunternehmen, das damals Sky Italia und Sky Deutschland kontrollierte, genehmigt (siehe IP/10/1767). Im Rahmen des damaligen Prüfverfahrens hatte die Kommission daher auch untersucht, ob die geplante Übernahme, durch die die drei Pay-TV-Anbieter vereinigt worden wären, dazu geführt hätte, dass das neue Unternehmen durch den gemeinsamen Erwerb von Premiuminhalts-Lizenzen für mehrere Gebiete zulasten der anderen Pay-TV-Anbietern mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Rechteinhabern erlangt. Ebenso wie im vorliegenden Fall sowie aus ähnlichen Gründen kam die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass damit nicht zu rechnen war. Die Übernahme von BskyB durch die News Corp wurde letztlich jedoch nicht durchgeführt.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen