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Unvereinbar mit EU-Telekommunikationsrecht


Digitale Agenda: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen "Telekom-Steuer"
Im Oktober 2010 hatte die ungarische Regierung eine neue "Sondersteuer" für drei Wirtschaftssektoren eingeführt, nämlich den Einzelhandel, die Telekommunikations- und die Energiebranche


(18.03.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn ein förmliches Auskunftsersuchen zur neuen "Sondersteuer" zu übermitteln, die dem Telekommunikationssektor zur Erzielung höherer Steuereinnahmen auferlegt wurde. Ungarn hatte im Oktober 2010 besondere Abgaben für Telekom-Betreiber eingeführt. Die Kommission befürchtet, dass diese Steuer unvereinbar mit dem EU-Telekommunikationsrecht ist, wonach Sonderabgaben für Telekom-Betreiber nur dann zulässig sind, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Deckung von Regulierungskosten im Telekom-Sektor stehen.

Ungarn hat zwei Monate Zeit, um auf das Ersuchen, ein so genanntes Aufforderungsschreiben als erster Schritt des EU-Vertragsverletzungsverfahrens, zu reagieren. Erst unlängst hatte die Kommission beschlossen, Frankreich und Spanien wegen ähnlicher "Telekom-Steuern" beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Im Oktober 2010 hatte die ungarische Regierung eine neue "Sondersteuer" für drei Wirtschaftssektoren eingeführt, nämlich den Einzelhandel, die Telekommunikations- und die Energiebranche. Geltungsbereich und Höhe der Steuern sind je nach Branche und Umsatz individuell festgelegt: Für Telekom-Betreiber bewegen sich die Sätze je nach Gesamtumsatz (ohne Mehrwertsteuer) zwischen 0 Prozent und 6,5 Prozent.

Aufgrund der von den ungarischen Behörden übermittelten Informationen befürchtet die Kommission, dass mit der "Sondersteuer" für Telekom-Betreiber Kosten gedeckt werden sollen, die nicht mit der Verwaltung und Regulierung des Telekom-Sektors im Zusammenhang stehen, was im Widerspruch zum EU-Telekommunikationsrecht steht. Die "Sondersteuer" für 2010 war im letzten Dezember fällig und wurde von den Unternehmen bereits entrichtet. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden mit jährlich rund 220 Mio. Euro veranschlagt.

Die ungarische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Auskunftsersuchen zu reagieren. Erhält die Kommission keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort hinsichtlich der Vereinbarkeit der "Sondersteuer" mit dem EU-Telekommunikationsrecht, so kann sie das Land in einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" auffordern, den EU-Vorschriften über die Besteuerung von Telekommunikationsunternehmen nachzukommen.

Die Anwendung der "Sondersteuer" auf Einzelhandelsunternehmen und Energieversorger wird von der Kommission derzeit noch untersucht.

Hintergrund
Die EU-Rechtsvorschriften im Telekommunikationsbereich, insbesondere Artikel 12 der Genehmigungsrichtlinie (2002/20/EG), sehen präzise Regeln für Verwaltungsabgaben vor, die die Mitgliedstaaten den Unternehmen auferlegen können, die Telekommunikationsdienste erbringen oder Telekommunikationsnetze bereitstellen dürfen. Telekom-Betreibern auferlegte Abgaben können lediglich zur Deckung bestimmter administrativer und mit der Regulierung zusammenhängender Kosten (hauptsächlich für Genehmigungen und Regulierungsaufgaben) erhoben werden und müssen zudem objektiv, transparent und angemessen sein. Darüber hinaus müssen die Beteiligten bei eventuellen Änderungen der Abgaben in geeigneter Weise konsultiert werden.

Internetseite zur Digitalen Agenda:
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm

Ein Überblick über Vertragsverletzungsverfahren im Telekommunikationsbereich ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/implementation_enforcement/infringement/
(Europäische Kommission: ra)


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