Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsproblemen auf dem Orangensaftmarkt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung des geplanten Zusammenschlusses im Orangensaftsektor von Votorantim-Tochter Citrovita und Fischer-Tochter Citrosuco ein
Die erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Zusammenschluss zwei der weltweit größten Orangensafthersteller zusammenführen würde


(12.01.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Untersuchung der geplanten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens eingeleitet, in dem die brasilianischen Unternehmensgruppen Votorantim und Fischer ihre Orangensaftsparten zusammenfassen wollen. Am 24. November 2010 wurde der geplante Zusammenschluss bei der Kommission angemeldet.

Einer ersten Marktuntersuchung der Kommission zufolge könnte der geplante Zusammenschluss für Orangensaft und bestimmte Nebenerzeugnisse, die bei der Verarbeitung frischer Orangen zu Saft anfallen, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu Wettbewerbsproblemen führen. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.

Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 19. Mai 2011, abschließend feststellen, ob durch diesen Zusammenschluss der wirksame Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt würde.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: "Viele europäische Verbraucher trinken regelmäßig Orangensaft, aber es ist ihnen nicht unbedingt bewusst, dass der größte Teil des im EWR konsumierten Orangensafts aus Brasilien stammt. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würden zwei der vier größten Orangensaftanbieter zusammengeführt. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass sich daraus für die europäischen Verbraucher keine Nachteile ergeben."

Votorantim ist eine diversifizierte brasilianische Unternehmensgruppe mit Geschäftstätigkeiten in Bereichen wie Zement- und Betonsektor bis hin zu Bergbau und Metallurgie. Ihre Tätigkeiten im Fruchtsaftsektor werden von der Tochtergesellschaft Citrovita geführt.

Fischer ist ein brasilianischer Konzern, der Seeverkehrsdienstleistungen für Erdölplattformen erbringt und über die Tochtergesellschaft Citrosuco im Fruchtsaftsektor (Produktion und Großhandel) tätig ist.

Die erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Zusammenschluss zwei der weltweit größten Orangensafthersteller zusammenführen würde. Deren Tätigkeiten würden sich im EWR erheblich überschneiden. Die beiden Unternehmen beliefern im EWR Getränkegroßhändler mit Orangensaft, die dann ihrerseits die Endkunden mit fertigen Getränkeprodukten unter ihrem eigenen Markennamen oder dem der großen Einzelhändler versorgen. Aus der genannten ersten Untersuchung ging ferner hervor, dass das Gemeinschaftsunternehmen auf den Märkten für bestimmte bei der Verarbeitung frischer Orangen zu Saft anfallende Nebenprodukte, wie etwa Orangenöle und -essenzen, eine starke Position innehaben würde. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen