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Konkurrierende Generikahersteller


Kartellrecht: Europäische Kommission teilt Servier und anderen Unternehmen die Beschwerdepunkte wegen Behinderung des Markteintritts von generischen Herz-Kreislaufmedikamenten mit
In ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission vorläufig den Standpunkt, dass Servier die wenigen alternativen Technologien zur Herstellung von Perindopril erworben hat, um den Markteintritt von Generika zu erschweren oder zu verzögern


(10.08.12) - Die Europäische Kommission hat dem französischen Pharmaunternehmen Servier sowie mit ihm im Wettbewerb stehenden Generikaherstellern ihre Beschwerdepunkte in Bezug auf Praktiken mitgeteilt, die den Markteintritt von Generika für das Herz-Kreislauf-Medikament Perindopril verzögern könnten. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die Vereinbarungen zur Streitbeilegung in Patentfragen, die Servier mit den Unternehmen Niche/Unichem, Matrix (jetzt Mylan Laboratories Limited), Teva, Krka und Lupin geschlossen hat, sowie der Erwerb von alternativen Schlüsseltechnologien durch Servier Bestandteile einer umfassenden Strategie sind, die auf die Verzögerung oder Verhinderung des Markteintritts billiger Generika für Perindopril abzielt und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis der Ermittlungen nicht vor.

Servier hat offenbar eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Perindopril. In ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission vorläufig den Standpunkt, dass Servier die wenigen alternativen Technologien zur Herstellung von Perindopril erworben hat, um den Markteintritt von Generika zu erschweren oder zu verzögern. Die Kommission vertritt zum gegenwärtigen Standpunkt die Auffassung, dass Servier die Marktexklusivität seines Produkts in unzulässiger Weise schützte, indem es konkurrierende Generikahersteller zum Abschluss von Vereinbarungen zur Patentstreitbeilegung veranlasste, um den Wettbewerb einzuschränken. Diese Praktiken könnten zum Ziel gehabt haben, die Marktstellung von Servier über den bevorstehenden Patentablauf von Perindopril hinaus, der grundsätzlich den Weg für den Markteintritt von Generika geebnet hätte, zu schützen.

Sollten sich die Vermutungen der Kommission bestätigen, liegt ein Verstoß gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor, denen zufolge wettbewerbsbeschränkende Absprachen bzw. der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten sind.

Diese Mitteilung der Beschwerdepunkte ist an folgende Unternehmen gerichtet: Servier SAS, Les Laboratoires Servier, Servier Laboratories Limited, Adir, Biogaran (alle diese Unternehmen gehören dem Servier-Konzern an), Teva Pharmaceuticals Industries Limited, Teva Pharmaceuticals Europe BV und Teva UK Limited (diese Unternehmen gehören dem Teva-Konzern an), Unichem Laboratories Limited und seine Tochtergesellschaft, Niche Generics Limited, Mylan Incorporated und seine Tochtergesellschaft Mylan Laboratories Limited (früher Matrix), Krka, d.d. Novo mesto und Lupin Limited.

Hintergrund
Die Kommission hat am 8. Juli 2009 ein Kartellverfahren gegen Servier und andere Pharmaunternehmen eingeleitet.

Die Kommission stellte im Rahmen der Untersuchung des Wettbewerbs im Pharmasektor einige strukturelle Probleme und fragwürdige Unternehmenspraktiken fest, die zu Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und Verzögerungen des EU-Markteintritts neuer, innovativer und auch billigerer Generika führen könnten. In ihrem Abschlussbericht hat die Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur Bewältigung dieser allgemeinen Probleme vorgelegt. Sie betont darin insbesondere die Bedeutung einer konsequenteren Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf die Streitbeilegung in Patentfragen.

Die Übermittlung von Mitteilungen der Beschwerdepunkte in den Fällen Servier und Lundbeck stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Lösung der im Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung hervorgehobenen Probleme dar.

Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein formeller Schritt im Rahmen von Ermittlungen der Kommission zu einem mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. Die Kommission teilt den beteiligten Unternehmen schriftlich mit, welche Beschwerden gegen sie erhoben werden. Die Unternehmen können ihrerseits die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in deren Rahmen sie vor Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Sicht des Falles darlegen können.

Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen ist abhängig von der Sachlage des jeweiligen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft.

Sollte die Kommission, nachdem die beteiligten Unternehmen ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, zu dem Schluss kommen, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens verhängt. (Europäische Kommission: ra)


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