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Compliance bei Finanzdienstleistungen


Europäische Kommission schlägt Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor
Paket von Maßnahmen verabschiedet ist ausschließlich auf die Interessen der Verbraucher ausgerichtet - Diese sollen sich bei der Auswahl eines Finanzprodukts auf klare und zuverlässige Informationen verlassen können


(10.07.12) - Die Finanzkrise ist zu einer Krise des Verbrauchervertrauens geworden. Unzureichende Transparenz, schlecht entwickeltes Risikobewusstsein und ein mangelhafter Umgang mit Interessenkonflikten führten dazu, dass Verbrauchern in der ganzen EU immer wieder Anlage- und Versicherungsprodukte verkauft wurden, die nicht ihrem wirklichen Bedarf entsprachen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzbranche wurde in der Folge schwer erschüttert. Hinzu kam, dass die vorhandenen Rechtsvorschriften nicht schnell genug weiterentwickelt wurden, um der zunehmenden Komplexität von Finanzdienstleistungen gerecht zu werden.

Nur wenn diese Mängel behoben werden, wird es gelingen, das schwache Verbrauchervertrauen wieder aufzubauen und der EU damit eine solide Wachstumsbasis zu verschaffen. Erst mit starken, gut regulierten Privatkundenmärkten, die am Interesse der Verbraucher ausgerichtet sind, können mittel- und langfristig Verbrauchervertrauen und Wirtschaftswachstum gesichert werden. Aus diesem Grund hat die Kommission ein Legislativpaket vorgelegt, das im Interesse der Verbraucher höhere Standards setzen und Schlupflöcher schließen soll. Dazu werden neue, verbraucherfreundliche Standards für Anlageinformationen vorgeschlagen, Beratungsstandards angehoben und Vorschriften für Investmentfonds strenger gefasst, um Sicherheit zu garantieren.

Hierzu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier sagte: "Nach der größten Finanzkrise der jüngeren Vergangenheit muss sich der Finanzsektor die Interessen der Verbraucher stärker zu Herzen nehmen. Produkte für den Kleinanleger müssen sicherer und die Informationsstandards eindeutiger werden; die Verkäufer der Produkte müssen stets höchsten Ansprüchen gerecht werden. Deshalb haben wir ein Paket von Maßnahmen verabschiedet, das ausschließlich auf die Interessen der Verbraucher ausgerichtet ist. Diese sollen sich bei der Auswahl eines Finanzprodukts auf klare und zuverlässige Informationen und eine kundenorientierte, professionelle Beratung verlassen können."

Die wichtigsten Elemente des Pakets
Das Paket besteht aus drei Gesetzgebungsvorschlägen: einem Vorschlag für eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte, einer Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung und einem Vorschlag zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern, die Anteile von Investmentfonds kaufen (aktuell geregelt durch die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).

Standardprodukte für Privatanleger
Durch den Kommissionsvorschlag wird die Qualität der Informationen, die Verbrauchern bei der Investitionsentscheidung zur Verfügung gestellt werden, verbessert. Anlageprodukte sind überaus komplex, und es ist nicht immer einfach, sie miteinander zu vergleichen und die Risiken vollständig zu erfassen.

Werden unerwartete Risiken eingegangen und treten in der Folge entsprechende Verluste ein, kann dies für Verbraucher, die häufig einen Großteil ihrer lebenslangen Ersparnisse anlegen, verheerende Wirkung haben. In einem EU-Kleinanlegermarkt, der einen Umfang von bis zu 10 Billionen EUR erreicht, wird der Kauf falscher oder ungeeigneter Produkte schnell zu einem größeren Problem.

Der Kommissionsvorschlag will Verbraucherinformationen in einem leicht verständlichen Format und führt zu diesem Zweck einen neuen, innovativen Standard für Produktinformationen ein, die prägnant und in deutlicher Sprache verfasst und damit wesentlich verbraucherfreundlicher sein sollen. Das entsprechende Dokument sind die so genannten "Basisinformationsblätter". Dem Vorschlag zufolge muss jeder, der Anlageprodukte auflegt, (z. B. Verwalter von Investmentfonds, Versicherer, Banken) für jedes dieser Produkte ein entsprechendes Blatt verfassen.

Dieses muss Angaben über die wichtigsten Merkmale des Produkts sowie die mit der entsprechenden Anlage verbundenen Risiken und Kosten enthalten. Die Angaben zu den Risiken sollen möglichst gut verständlich sein und Vergleiche ermöglichen, ohne jedoch die oft komplexen Produkte allzu stark vereinfacht darzustellen. Den Basisinformationsblättern kann jeder Verbraucher entnehmen, ob er mit einem bestimmten Produkt Geld verlieren kann und wie komplex das Produkt ist.

Struktur, Inhalt und Präsentation liegen gemeinsame Standards zugrunde. So können die Verbraucher das Dokument nutzen, um verschiedene Anlageprodukte zu vergleichen und letztlich das Produkt auszuwählen, das ihrem Bedarf am besten entspricht.

Basisinformationsblätter müssen für Produkte der privaten Altersvorsorge und zudem für alle Arten von Investmentfonds, versicherungsgebundenen Anlagen und strukturierten Produkten für Kleinanleger erstellt werden.

Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung
Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung vor. Diese regelt die Vertriebspraktiken für alle Versicherungsprodukte – von allgemeinen Versicherungen wie der Kfz- oder Hausratversicherung bis zu solchen mit Investmentcharakter. Dem Verbraucher ist häufig nicht bewusst, welche Risiken mit dem Erwerb eines Versicherungsschutzes einhergehen. Obwohl beim Vertrieb von Versicherungen eine korrekte, professionelle Beratung von entscheidender Bedeutung ist, zeigen jüngste Erhebungen, dass über 70 Prozent der Versicherungsprodukte ohne angemessene Beratung verkauft werden. In den aktuellen EU-Vorschriften wird auf den Verkauf von Versicherungsprodukten nicht im Detail eingegangen, und die Regelungen in den Mitgliedstaaten weichen voneinander ab und gelten nur für Intermediäre.

Ziel des Kommissionsvorschlags ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Versicherungsbranche durch Einführung gemeinsamer Standards für den Vertrieb von Versicherungen und durch Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratung. Dies soll durch mehr Transparenz und Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für den Versicherungsvertrieb durch Intermediäre und den Verkauf durch die Versicherungsunternehmen selbst erreicht werden. Zu diesem Zweck werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

Verbraucherschutz muss unabhängig vom Vertriebskanal immer auf gleichem Niveau geboten werden. Ob der Verbraucher ein Produkt direkt beim Versicherungsunternehmen oder indirekt über einen Intermediär (z. B. Vermittler oder Makler) erwirbt, darf keinen Einfluss auf das Schutzniveau haben. Dies ist heute noch nicht der Fall, da unter die aktuelle Richtlinie nur Verkäufe über Intermediäre fallen.

Die Verbraucher erhalten im Voraus eindeutige Informationen über den beruflichen Status der Person, die das Versicherungsprodukt verkauft. Neue Vorschriften werden die Gefahr von Interessenkonflikten wirksamer bekämpfen, auch durch die Anforderung, dass die Vergütung der Versicherungsverkäufer offengelegt werden muss.

Der Verkauf von Versicherungsprodukten darf nur mit ehrlicher, professioneller Beratung erfolgen.

Intermediäre werden einfacher grenzüberschreitend tätig werden können, wodurch ein echter Binnenmarkt für Versicherungsdienstleistungen wieder einen Schritt näher rückt.

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V)
Mit der ersten OGAW-Richtlinie wurde der Grundstein für den Binnenmarkt für Investmentfonds in Europa gelegt. Die derzeitigen EU-Vorschriften für Investmentfonds (die OGAW-Richtlinie) bildeten die Grundlage für einen integrierten Markt, der es einfacher machte, gemeinsame Investmentfonds grenzüberschreitend anzubieten. OGAW verwalten heute ein Vermögen von beinahe 6 Billionen EUR, haben sich erfolgreich bewährt und finden großen Zuspruch bei den europäischen Kleinanlegern. Sie werden auch regelmäßig an Anleger außerhalb der EU verkauft, wo sie wegen des guten Anlegerschutzes, den sie bieten, hohe Wertschätzung erfahren.

Die Änderungen, die die Kommission für die aktuelle OGAW-Richtlinie vorgeschlagen hat, stützen sich auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise und dienen dem Ziel, auch weiterhin Anlegersicherheit und Marktintegrität zu gewährleisten. In dem Vorschlag werden insbesondere Pflichten und Haftungspflicht der Verwahrstelle (d.h. der juristischen Person, die Vermögenswerte verwahrt) eindeutig und EU-weit einheitlich festgelegt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Marke OGAW auch weiterhin für Zuverlässigkeit steht.

Der heutige Vorschlag behandelt drei Bereiche:

>> präzise Beschreibung der Aufgaben und Haftungspflichten aller Verwahrstellen, die für einen OGAW-Fonds handeln;

>> eindeutige Bestimmungen für die Vergütung von OGAW-Verwaltern: diese sollten auf keinen Fall Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken erhalten. Die Vergütungspolitik wird besser auf die langfristigen Interessen der Anleger und das Erreichen der Anlageziele des OGAW abgestimmt;

>> gemeinsames Konzept für Sanktionen bei erheblichen Verstößen gegen den OGAW-Rechtsrahmen und Einführung gemeinsamer Standards für die Höhe von Geldbußen, um sicherzustellen, dass mögliche Vorteile aus dem Verstoß gegen die Bestimmungen garantiert zunichte gemacht werden.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/investment_products_de.htm
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/ucits_directive_de.htm
http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/consumer/mediation/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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