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Korruption in der EU-Kommission


Weitergabe vertraulicher Informationen an Privatunternehmen gegen Bezahlung: Erfolgreicher Prozessabschluss in Korruptionsfall des OLAF
Zwischen 1999 und 2003 gab ein in der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) tätiger Beamter vertrauliche Informationen über Ausfuhrerstattungen für Getreide an auf die Vermarktung von Agrarerzeugnissen spezialisierte Unternehmen in Frankreich und den Niederlanden weiter und erhielt dafür im Gegenzug Zahlungen und Sachleistungen

(10.07.12) - Ein ehemaliger Beamter der Europäischen Kommission wurde jetzt wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen an Privatunternehmen gegen Bezahlung von einem Strafgericht in Brüssel zu einer Haftstrafe von 40 Monaten und einer Geldbuße von 50.000 EUR verurteilt. Zwei der betreffenden Unternehmen erhielten eine Geldstrafe von jeweils 500.000 EUR. Die erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Fall war das Ergebnis von Untersuchungen des OLAF und der belgischen Justizbehörden.

"Dieses Gerichtsurteil zeigt, dass die Aufdeckung von Betrugs- und Korruptionsfällen bei der Europäischen Kommission gut funktioniert, und dass es angemessene Kontrollmechanismen gibt. Das OLAF untersucht alle schwerwiegenden Fälle von Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei den europäischen Institutionen. Korruptionsfälle sind ein relativ kleiner, aber wichtiger Teil unseres Untersuchungsmandats. Dieses Mandat ist aber nicht auf die EU-Institutionen beschränkt, sondern umfasst unter anderem den Schutz von EU-Mitteln weltweit. Vor dem Hintergrund des derzeitigen wirtschaftlichen Klimas ist die Bekämpfung von Betrug und Korruption wichtiger denn je", erklärte OLAF-Generaldirektor Giovanni Kessler.

Zwischen 1999 und 2003 gab ein in der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) tätiger Beamter vertrauliche Informationen über Ausfuhrerstattungen für Getreide an auf die Vermarktung von Agrarerzeugnissen spezialisierte Unternehmen in Frankreich und den Niederlanden weiter und erhielt dafür im Gegenzug Zahlungen und Sachleistungen.

Im Jahr 2000 waren dem OLAF gegenüber entsprechende Anschuldigungen gegen den Beamten erhoben worden, woraufhin das OLAF eine Untersuchung einleitete. Im Mai 2001 leitete das OLAF die Ergebnisse seiner Untersuchung an die belgischen Justizbehörden weiter. Die Untersuchung wurde geheim gehalten, bis die belgische Polizei im Jahr 2003 Räumlichkeiten der Kommission durchsuchte.

Noch im selben Jahr wurde der Beamte vom Dienst suspendiert. Nachdem die Untersuchungen stichhaltige Beweise ergeben hatten, leitete das Untersuchungs- und Disziplinaramt der Kommission ein Disziplinarverfahren ein. Im September 2011 wurde der Beamte entlassen, und seine Pensionsansprüche wurden für einen Zeitraum von 20 Jahren auf den Mindestbetrag reduziert.

Um die Gefahr der Wiederholung ähnlicher Verstöße zu mindern, hat die Kommission mehrere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Die betroffene Kommissionsdienststelle (GD AGRI) hat Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Marktmaßnahmen wie Ausfuhrerstattungen von den Zuständigkeiten für Marktüberwachung und -verwaltung getrennt. Zudem hat die Kommission in allen Dienststellen Mobilitätsvorschriften eingeführt, nach denen sensible Posten nur noch höchstens fünf Jahre lang mit ein und derselben Person besetzt werden dürfen.

Die Kommission verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Korruption. EU-Beamte sind verpflichtet, mögliche Fälle von Betrug, Korruption oder Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu melden, und das OLAF geht allen Hinweisen auf schwere Verstöße nach. Dank dieser Vorgehensweise sind Korruptionsfälle in den EU-Institutionen selten.

OLAF
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat einen dreifachen Auftrag: Erstens schützt es die finanziellen Interessen der Europäischen Union durch die Untersuchung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen. Zweitens untersucht es schwerwiegende Handlungen von Mitgliedern und Bediensteten der EU-Organe und -Einrichtungen im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, die disziplinarische oder strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen können, und drittens unterstützt es die Europäische Kommission bei der Konzeption und Umsetzung von Strategien zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug. (Europäische Kommission: ra)


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