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Wird wirksamer Wettbewerb im EWR behindert?


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung des geplanten Erwerbs von Inoxum durch Outokumpu in der Edelstahlbranche ein
Übernahme der Edelstahlsparte der deutschen Thyssen Krupp AG könnte auf verschiedenen Märkten für die Produktion und den Vertrieb von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich sein


(04.06.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung des geplanten Erwerbs der Edelstahlsparte Inoxum von ThyssenKrupp (Deutschland) durch das Edelstahlunternehmen Outokumpu (Finnland) eingeleitet. Die vorläufige Prüfung der Kommission hatte ergeben, dass die Übernahme auf verschiedenen Märkten für die Produktion und den Vertrieb von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich sein könnte. Die Einleitung der eingehenden Prüfung greift dem Endergebnis nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 26. September 2012) abschließend entscheiden, ob das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.

Die Kommission hatte geprüft, wie sich das Vorhaben auf den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten für den Absatz von Brammen sowie warm- und kaltgewalzten Produkten aus rostfreiem Stahl auswirken würde. Zusammen verfügen die beteiligten Unternehmen in all diesen Bereichen über erhebliche Marktanteile, und nach der geplanten Übernahme wären nur noch drei integrierte Hersteller von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl im EWR tätig.

Aufgrund dieser Bedenken wird die Kommission die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen. Das Vorhaben wurde am 10. April 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Outokumpu, ein finnisches, an der Börse von Helsinki notiertes Unternehmen, ist Muttergesellschaft eines Konzerns, der weltweit Produkte aus rostfreiem Stahl herstellt und vertreibt. Outokumpu produziert auch Ferrochrom.

Inoxum ist die Edelstahlsparte der deutschen Thyssen Krupp AG. Das Unternehmen produziert und vertreibt Produkte aus rostfreiem und hochlegiertem Stahl.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach einer Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren: Das erste betrifft den geplanten Erwerb des Musikgeschäfts der EMI-Gruppe durch Universal und muss bis zum 6. September 2012 zum Abschluss gebracht werden. Das zweite bezieht sich auf den geplanten Erwerb der Kontrolle über den Flugzeugtechnik-Anbieter Goodrich durch United Technology, wurde im März eingeleitet und ist bis zum 31. August 2012 abzuschließen (vgl. IP/12/308). Das dritte schließlich läuft seit dem 13. April 2012 und betrifft das geplante Gemeinschaftsunternehmen der britischen Mobilfunkanbieter Telefónica, Vodafone und Everything Everywhere . Hier endet die Frist am 19. September 2012. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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